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Frankreich: Handels- und Ingenieurhochschulen streben nach mehr Autonomie

Berichterstattung weltweit

Die französischen Handels- sowie einige Ingenieurhochschulen unterstehen den regionalen Industrie- und Handelskammern (Chambre de commerce et d'industrie, CCI). Da die CCI seit 2014 weniger Zuwendungen aus Steuermitteln erhalten, kürzen sie ihre Zuwendungen für die Hochschulen. Diese diversifizieren nun ihre Einkommensquellen, unter anderem mithilfe einer neuen Rechtsform, die ihnen mehr Autonomie ermöglicht.

„Die Zuwendungen aus Steuermitteln der CCI werden von 2014 bis 2017 um 32 Prozent sinken“, unterstreicht Patrice Guézou, der beim Dachverband CCI France für Ausbildung zuständig ist. Zudem hat der französische Staat 2014 170 Millionen Euro und 2015 500 Millionen aus den Rücklagen (Fonds de roulement) der CCI entnommen. Diese Kürzungen übertragen die CCI auf die ihnen zugehörigen Hochschulen (Écoles consulaires). Wie der Leiter der Handelshochschule ESC Dijon beschreibt, betrug die Beteiligung der CCI Côte-d'Or am Budget an seiner Einrichtung 2009 zwei von zwölf Millionen Euro, heute sei es nur noch eine von 18 Millionen Euro. Die CCI beschäftigen zudem unter anderem Mitarbeiter an den Hochschulen und beteiligen sich so vor allem an den Personalkosten. Auch diese werden nun deutlich gekürzt. Die Ingenieurhochschule École centrale de Marseille verlor so im Juli 2015 31 Stellen, die von der CCI Marseille Provence finanziert wurden.

Bisher haben die hochselektiven Hochschulen einen Status als einfacher Verein (Association loi de 1901) oder gar als Abteilung der jeweiligen CCI und müssen sich eng mit dieser abstimmen. Der Präsident der jeweiligen CCI ist der höchste Bevollmächtigte über die Hochschule und muss beispielsweise alle Verträge unterzeichnen. Dies betrifft auch große und international renommierte Business Schools wie die HEC Paris (École des hautes études commerciales de Paris), die ESSEC (École supérieure des sciences économiques et commerciales) oder die ESCP Europe. Im Rahmen eines Gesetzes zur Vereinfachung von Unternehmensaktivitäten (Loi relative à la simplification de la vie des entreprises, „Loi Mandon“) wurde 2014 daher eine neue Rechtsform für die Hochschulen in Form einer Art gemeinnützigen Aktiengesellschaft eingeführt: die Société anonyme d’enseignement supérieur consulaire (SAESC). Dadurch werden die Einrichtungen zu Écoles d'enseignement supérieur consulaire (EESC). Mithilfe dieser Rechtsform, wobei die CCI Mehrheitseigner sein müssen, bekommen die Hochschulen einen eigenen Verwaltungsrat, können Eigentümer der Hochschulgebäude werden oder Unternehmen Kapitalbeteiligungen anbieten. Zudem ist es ihnen dadurch auch möglich, eigene Bilanzen zu erstellen. Dies ist momentan durch die Anbindung an die CCI nicht möglich. Neben Sparmaßnahmen und Fundraising nutzen zunehmend mehr Hochschulen diese Möglichkeit, um von öffentlichen Zuwendungen unabhängiger zu werden und mehr Autonomie zu erlangen.

Die ESC Dijon hat als erstes im Sommer 2015 das Statut als SAESC angenommen, NEOMA Business School sowie die ESC Clermont und die Brest Business School sind ihr gefolgt. Auch die HEC Paris, die Toulouse Business School, die Grenoble École de Management und die ESCP Europe haben angekündigt, ihre Rechtsform in Kürze ändern zu wollen.

Quelle: Educpros.fr Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Berufs- und Weiterbildung Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen Wirtschaft, Märkte

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