StartseiteLänderEuropaFrankreichFrankreich: IRSN legt Stellungnahme zum Verhalten der französischen Nuklearanlagen in extremen Situationen vor

Frankreich: IRSN legt Stellungnahme zum Verhalten der französischen Nuklearanlagen in extremen Situationen vor

Der 477 Seiten umfassende Gesamtbericht des "Institut de radioprotection et de sûreté nucléaire" (IRSN), der die Überschrift "Évaluations complémentaires de sûreté post-Fukushima" trägt, bezieht auch einschlägige Stellungnahmen der zuständigen Behörden der USA, Großbritanniens und Finnlands in seine Darstellung ein. Der IRSN-Bericht wurde am 17.11.2011 von IRSN und ASN in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt.

Der Bericht geht auf ein Ersuchen der "Autorité de sûreté nucléaire" (ASN) an IRSN zurück. ASN hatte die Betreiber von nuklearen Anlagen - nicht nur von KKW - im Nachgang zu Fukushima gebeten, "ergänzende Evaluierungen" ihrer Anlagen für den Fall "extremer Situationen", insbesondere Naturkatastrophen, unter dem Gesichtspunkt von Schwachstellen durchzuführen. Diese Evaluierungen sollten sich an den von Premierminister Fillon gemachten Vorgaben sowie denjenigen des Europäischen Rates vom 24.3./25.3.2011 orientieren (stress tests). Zu den Evaluierungen der Betreiber von nuklearen Anlagen stellt IRSN - so ein Pressekommuniqué vom 17.11.2011 - eine "contre-expertise" dar.

Trotz der von IRSN anerkannten Sicherheit der französischen kerntechnischen Anlagen einschließlich der KKW müsste deren Sicherheit ständig verbessert werden.

Fukushima zwinge - so Jacques Repussard, Generaldirektor des IRSN - in einigen Punkten zum Überdenken der bisherigen Sicherheitsphilosophie als solcher. Fukushima habe - so Repussard weiter - die Sachlage insoweit geändert, als z. B. ein größeres Erdbeben oder ein Tsunami zum Zeitpunkt des Baus der KKW nicht zu den in Betracht gezogenen Ereignissen gehörten. Künftig müsse man auch an "das Unvorstellbare denken" ("imaginer l' imaginable").

Ausgehend von Vorschlägen von Seiten des EDF hat IRSN in seinem Bericht die "Idee von harten Kernen" konzeptualisiert. Danach müssten bestimmte "vitale Einrichtungen" (z. B. Pumpen, Dieselanlagen) eines KKW "superprotégées" werden. Als Beispiele führte Jacques Repussard an: "Man weiß, dass ein Kontrollraum eines KKW Erdbeben nicht standhält". Es gebe aber auch keinen wirksamen Schutz des Personals eines KKW im Falle einer chemischen Explosion auf einem benachbarten Industriegelände. Hier müssten die KKW-Betreiber, in erster Linie EDF, Abhilfe schaffen. Die Definition, was zu den "harten Kernen" eines KKW gehöre, werde Monaten beanspruchen.

Hierzu werden die Auflagen der "Autorité de sûreté nucléaire" als staatlicher Entscheidungsträger für Anfang 2012 erwartet.

Quelle: Le Monde (online)vom 18.11.2011 Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Energie Strategie und Rahmenbedingungen Sicherheitsforschung

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