Der Erlass sieht - so der Landwirtschaftsminister - "alle notwendigen Garantien" vor. Das in dem Versuchsfeld eingesetzte, genetisch veränderte Pflanzgut soll bezüglich der Widerstandsfähigkeit gegen den fast überall in der Welt in Weinbergen verbreiteten Virus der Reisigkrankheit, die auch Kurzknotigkeit genannt wird (französisch:"le court-noué"), getestet werden. Der in das Wurzelwerk eindringende Virus wird von Fadenwürmern (Nematoden) übertragen und führt häufig zum Absterben der Weinstöcke. Eine Behandlung mit Schädlingsbekämpfungsmitteln ist nicht möglich, nachdem sich ein Bekämpfungsmittel als für die Böden sehr belastend und im Ergebnis unwirksam erwiesen. Die von dem Virus mit dem Virus der Reisigkrankheit befallene Fläche kann in den meisten Fällen für den Anbau von Weinstöcken künftig nicht mehr genutzt werden.
Das INRA-Forschungszentrum Colmar hatte die Fortsetzung des Feldversuchs beantragt. Dieser war vor Ablauf der im Juni 2005 vom damaligen Landwirtschaftsminister bewilligten Frist 2005 - 2009 im September 2009 durch einen Gegner genetisch veränderter Organismen (OGM) unterbrochen worden, indem er die 70 mit dem genetisch veränderten Pflanzgut versehenen Rebstöcke zerstörte.
Der "Hohe Rat der Biotechnologien" (HCB) hatte in einer am 4.4.2010 veröffentlichten Stellungnahme, die das Datum vom 15.03.2010 trägt, die Fortsetzung des Feldversuchs befürwortet; eine Minderheit seiner Mitglieder hatte ein abweichendes Votum abgegeben.
Der Abgeordnete des Europäischen Parlaments, José Bové, hat die ministerielle Erlaubnis als "schlecht" bezeichnet, weil keiner genetisch veränderte Weinberge wolle; der Sprecher der "Grünen" im Elsass, Alain Jund, bezeichnete sie als "unvertretbar und unverantwortlich". Im Gegensatz dazu sah der Senator des Haut-Rhin, Jacques Müller, in der Zerstörung des Versuchsfelds "eine nicht nachvollziehbare Vernichtung vierjähriger Bemühungen von Seiten der Forscher"; das INRA-Zentrum Colmar habe alles getan, um eine breit angelegte Konzertation vor und während des Feldversuchs sicherzustellen.
Die 15-seitige Stellungnahme "Comité scientifique" des HCB vom 15.03.2010 steht unter der oben angegebenen Internetanschrift zur Verfügung.
Die - bei vier teilweise ausführlich begründeten Gegenvoten - ebenfalls positive Empfehlung des "Comité économique, éthique et socila" (CEES) des HCB ist unter der nachstehenden Internetanschrift verfügbar:
www.ogm.gouv.fr/communiques/Reco-CEES-Vignes-INRA-26-mars-2010.pdf
Das CEES versteht den Aufbau und die im vorliegenden Fall von ihm entwickelten Kriterien ("Sicherheit des Versuchs", "Eignung des Versuchs zur Erzielung wissenschaftlicher Erkenntnisse", "Transparenz und Information") als Präzedenzfall für die Behandlung vergleichbarer Fälle, mit denen es künftig befasst werden könnte.