Die beiden Rahmenabkommen seien - so Valérie Pécresse - ein wichtiger Baustein, um eine breit angelegte Partnerschaft zwischen den französischen Universitäten einerseits und dem CNRS sowie INSERM andererseits in die Tat umzusetzen.
Die Gewerkschaften, die jeweils einen Teil des bei CNRS und INSERM beschäftigten Personals repräsentieren (CGT, CFDT, FO und einige kleinere bereichsspezifische Gewerkschaften) befürchten als Folge der Rahmenabkommen die Herabstufung der beiden staatlichen Forschungseinrichtungen zu blossen Vollzugsorganen jeder einzelnen Universität, die Gefährdung der Unabhängigkeit der bei CNRS und INSERM tätigen Wissenschaftler sowie den Abbau von Stellen bei den regionalen Außenstellen ihrer Einrichtungen.
Die Rahmenabkommen bilden das juristische Dach und das Referenzdokument für von Mitgliedern der CPU mit CNRS und INSERM künftig zu verhandelnde und abzuschließende Einzelvereinbarungen.
Sie sehen die umfassende Delegation ("mandataire unique") der mit den "unités mixtes de recherche" (UMR) zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben an die Universitäten vor, unter deren Dach im Regelfall die Laboratorien einer UMR angesiedelt sind. Bisher wurden diese Aufgaben - je nach Forschungsthematik - von mehreren die Dienstaufsicht über eine UMR ausübenden Stellen parallel wahrgenommen; dies wurde von Seiten der Forscher als sehr zeitaufwendig empfunden.
Im Bereich des Personalwesens sehen die Rahmenabkommen vor, dass CPU bzw. die einzelnen Universitäten, CNRS und INSERM nach den allgemeinen Vorgaben des Forschungsministeriums aktiv zu der Schaffung "gemischter Lehrstühle" beitragen, um auf diese Weise besonders qualifizierte Wissenschaftler unter Einräumung attraktiver Gehalts- und Arbeitsbedingungen im Abordnungswege für eine Tätigkeit bei den Universitäten zu gewinnen; dadurch soll gleichzeitig das wissenschaftliche Potenzial der besten Forschungseinrichtungen gestärkt werden.
Die Rahmenabkomen sehen weiter vor, dass CNRS und INSERM zur standortbezogenen Ausformung der "pôles universitaires d' enseignement supérieur et de recherche" (PRES) beitragen.
Weitere Bereiche der Zusammenarbeit sehen die Abkommen im Rahmen der Graduiertenschulen ("écoles doctorales"), bei den Master-Studiengängen, bei der Ausarbeitung europäischer und internationaler Strategien sowie der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen (Patente) vor.
Die UMR werden in den beiden Rahmenabkommen ausdrücklich als "privilegierte Träger der Zusammenarbeit" bezeichnet.