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Frankreich vergrößert sein Unterwassergebiet um mehr als 500.000 km²

Berichterstattung weltweit

Der Festlandsockel vor Martinique, Guadeloupe, Guyana, Neukaledonien und den Kerguelen-Inseln wurden um insgesamt 579.000 km² vergrößert. Nach internationalem Recht stehen Staaten 200 Seemeilen (etwa 370 km) ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) vor ihrer Küste zur Verfügung. Dieses Gebiet wurde nun erweitert.

In ihrer AWZ haben Staaten die souveränen Rechte über den Festlandsockel und dürfen die Bodenschätze und die Ressourcen der darüber liegenden Gewässer verwerten. Nach Artikel 76 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 haben sie die Möglichkeit, die Nutzungszone für Bodenschätze um bis zu 350 Seemeilen (650 km) zu erweitern. Die darüber liegenden Gewässer bleiben international. Kohlenwasserstoff, Mineralien, Metalle oder biologische Ressourcen: das Potenzial dieser neu zu erschließenden Gebiete stellt eine Herausforderung für die Staaten und die Wissenschaft dar. Das Seerechtsübereinkommen sieht darüber hinaus vor, dass die Ressourcen der Erweiterungszone mit anderen Unterzeichnerstaaten geteilt werden, insbesondere mit Ländern ohne Seezugang oder Entwicklungsländern.

2002 hat Frankreich das Programm Extraplac (EXTension RAisonnée du PLAteau Continental) ins Leben gerufen, um bei der UN-Kommission für die Grenzen des Festlandsockels CLCS (Commission on the Limits of the Continental Shelf) Erweiterungen zu beantragen. Dies ist möglich, wenn der Seeboden eine natürliche Verlängerung des Landgebietes und dessen geologische und morphologische Kontinuität darstellt. Extraplac wird vom Staatssekretariat für Meeresangelegenheiten geleitet und von den beiden wichtigsten französischen Einrichtungen für Meeresforschung (Ifremer und das Institut für Polarforschung Paul-Émile Victor IPEV) sowie dem IFP Énergies nouvelles und dem Hydrographischen und ozeanographischen Service der Marine SHOM (Service hydrographique et océanographique de la marine) wissenschaftlich begleitet. Das Programm ist für die Vermessung des Bodens, die Analyse geophysischer Daten sowie die Antragsstellung und -begleitung zuständig. Seit 2006 wurden 11 Anträge auf Erweiterung eingereicht. Das CLCS hat davon folgende bereits bewilligt, so dass sie vom französischen Staat per Dekret am 25. September 2015 in den nationalen Rechtsrahmen eingefügt werden konnten:

  • 72.000 km² vor Guyana
  • 8.000 km² vor Martinique und Guadeloupe
  • 76.000 km² vor Neukaledonien
  • 423.000 km² vor den Kerguelen-Inseln

Diese Flächen entsprechen ungefähr der Größe des französischen Hexagons. Es stehen noch die Entscheidungen für das Archipel des Crozet, Réunion, Sankt Paul und Amsterdam, Wallis und Futuna sowie Saint-Pierre und Miquelon aus. Ein weiterer Antrag für Französisch-Polynesien befindet sich in Vorbereitung. Für den Golf von Biskaya hat Frankreich zusammen mit Großbritannien, Irland und Spanien 2006 einen Erweiterungsantrag gestellt. Das CLCS hat diesen 2009 bewilligt und die vier Staaten verhandeln über die Aufteilung der Nutzungsrechte.

Die französischen Seegrenzen sind unter http://data.shom.fr einsehbar.

Quelle: Ifremer Redaktion: von Stefan Schwan, Uni Paderborn Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Geowissenschaften Infrastruktur Wirtschaft, Märkte Strategie und Rahmenbedingungen

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