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Französische Exzellenzinitiative: Rechnungshof kritisiert mangelnde Kohärenz

Berichterstattung weltweit

Seit 2006 fördert der französische Staat mit verschiedenen Initiativen die Modernisierung und internationale Sichtbarkeit französischer Hochschulen. Der französische Rechnungshof hat diese nun analysiert und ist zu dem Urteil gekommen dass der Staat die erfolgreiche Umsetzung der Fördermaßnahmen zu wenig im Blick hat und es an der Zeit sei, „regionale Koordination und Suche nach Exzellenz“ miteinander zu vereinbaren.

Das französische Parlament debattiert aktuell einen Gesetzentwurf („Gesetz zur Steigerung der Verwaltungseffizienz für eine vertrauensvolle Beziehung mit der Öffentlichkeit“), der unter anderem vorsieht, neue rechtliche Formen für Hochschul- und Forschungszusammenschlüsse zu erlauben. Im Vorfeld hat der Rechnungshof nun die bereits bestehenden Verbünde analysiert. Diese wurden insbesondere im Rahmen der französischen Exzellenzinitiative gegründet, da mit den Programmen versucht wurde, die kleinteilige französische Hochschullandschaft mit nicht selten drei Universitäten an einem Standort zu restrukturieren.

Der Staat habe den Einrichtungen, so der Rechnungshof, hierbei zu viel Spielraum gelassen, wie ein solches universitäres Verbundprojekt gestaltet werden soll. Zudem hätte das Ministerium für Hochschulwesen, Forschung und Innovation (Ministère de l’enseignement supérieur, de la recherche et de l’innovation, MESRI) nicht sichergestellt, dass die Verwendung der zusätzlichen Mittel und ihre möglichen steuerlichen Vorteile ordnungsgemäß nachgewiesen werden. Der Staat schließt mit den Hochschul- und Forschungseinrichtungen und wo vorhanden den Verbünden mehrjährige Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Dort sollten nach Empfehlung des Rechnungshofes in Zukunft auch die Exzellenzgelder und ihre Verwendung festgehalten werden statt wie bisher in separaten Verträgen mit der Exzellenz-Mittel verwaltenden Nationalen Forschungsagentur ANR (Agence nationale de la recherche). Premierminister Edouard Philippe kündigt in seiner Antwort auf die Untersuchung des Rechnungshofes an, dass das MESRI hierfür entsprechende Vorschläge erarbeiten werde.

Weiterhin stellt der Rechnungshof fest, dass von 22 Hochschulstandorten nur sieben keine Exzellenzförderung bekommen und sich damit die Frage stellt was unter „Exzellenz“ eigentlich zu verstehen sei. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Exzellenzinitiative 30 Standort-Verträge abgeschlossen was zeige, dass der Begriff „Standort“ ebenfalls schwammig sei und in den Exzellenzinitiative-Anträgen den lokalen Umständen entsprechend angepasst wurde. Und auch Zusammenschlüsse von Hochschul- und Forschungseinrichtungen an den Standorten selbst, die Comues (Communauté d’universités et établissements), kritisiert der Rechnungshof. Ziel der Comues sei es, gemeinsam für alle Partner Studienangebote bereitzustellen, eine gemeinsame Forschungsstrategie zu entwickeln und die studentischen Services zentral anzubieten. Das MESRI kontrolliere dies über die Statuten hinaus aber nicht, so dass die Comues an vielen Orten letztlich wenig Mehrwert böten. Wenn Universitäten gar fusioniert hätten, wäre das zwar von der Jury der Exzellenzinitiative honoriert worden, die angestrebte internationale Sichtbarkeit sei jedoch „nicht ausreichend“, die Größe der neuen Einrichtungen „nicht unbedingt optimal“ und die Steuerung der umfangreichen Untereinheiten „nicht abschließend stabilisiert“. Premierminister Philippe betont in seiner Antwort, dass dies nicht umfänglich zutreffe und sich fusionierte Universitäten wie Aix-Marseille Université oder die Universität Bordeaux in internationalen Rankings deutlich verbessert hätten.

Der Rechnungshof empfiehlt der Regierung zur Verbesserung der Situation:

  • Die Steuerungsstrukturen der Exzellenzmittel verwaltenden Standortverbünde zu verbessern
  • Den Integrationscharakter der Standortverbünde mit eigenen Zuständigkeiten in Lehre und Forschung zu stärken, inklusive eigener finanzieller und personeller Ressourcen
  • Mehr erfolgreichen Verbünden zu ermöglichen, den Status eines „Grand Établissement“ (Große Einrichtung) zu erlangen, da dieser Exzellenz signalisiert
  • Die Ziele und Mittel der Exzellenzinitiative in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Standortverbünde aufzunehmen.

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Quelle: Educpros.fr Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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