StartseiteLänderEuropaFrankreichFranzösischer Verfassungsrat schließt hohe Studiengebühren an staatlichen Hochschulen aus

Französischer Verfassungsrat schließt hohe Studiengebühren an staatlichen Hochschulen aus

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In Frankreich hat im Streit um die Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende nun in einem ersten Schritt der Verfassungsrat entschieden und zahlreiche neue Fragen aufgeworfen.

Nachdem die französische Regierung im April 2019 die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer von bis zu 3.770 Euro verfügt hatte, klagten studentische Gewerkschaften vor dem Staatsrat (Conseil d’État). Sie stellten die Verfassungskonformität dieser Maßnahme in Frage. Der Staatsrat wiederum gab die Klage an den Verfassungsrat weiter, der prüfen sollte, ob die Hochschulbildung überhaupt vom verfassungsrechtlichen Anspruch auf kostenfreie Bildung abgedeckt sei. Am 11. Oktober 2019 bestätigte er dies, räumte aber die Möglichkeit zu „geringen Immatrikulationsgebühren“ ein, wenn die „gegebenenfalls geringen finanziellen Möglichkeiten der Studierenden“ beachtet werden.

So ist in der Präambel der französischen Verfassung vom 27. Oktober 1946 festgehalten, dass die Nation „jedem Kind und jedem Erwachsenen gleichberechtigten Zugang zu Bildung“ gewährt und dass die Organisation „eines unentgeltlichen und laizistischen staatlichen Bildungswesens aller Stufen“ Staatspflicht sei. Bisher war noch nie gerichtlich ausgelegt worden, welche Bildungsstufen dieser 13. Präambel-Absatz umfasst. Der Verfassungsrat hat neben der Zugehörigkeit der Hochschulbildung zudem bestätigt, dass die Festlegung der Immatrikulationsgebühren, wie sie durch das Ministerium für Hochschulbildung, Forschung und Innovation MESRI geschieht, verfassungskonform ist. Für inländische und EU-Studierende liegen diese bei 170 Euro für einen grundständigen Studiengang und 243 Euro für einen Master. Es ist nun am Staatsrat vor dem Hintergrund dieser Entscheidungen das Regierungsdekret zu den Nicht-EU-Studierenden zu prüfen. Sein Urteil wird im Frühjahr 2020 erwartet.

Wie die Tageszeitung Le Monde berichtet, bewertet man das in der Kritik stehende Dekret im Kabinett der zuständigen Ministerin Frédérique Vidal auch nach der Entscheidung als rechtskonform und betone dort dessen „Umverteilungscharakter“: Die Nicht-EU-Studierenden zahlten keine Steuern in Frankreich und es sei daher rechtens, dass sie sich zu einem Drittel an den realen Studienkosten, die mit 10.000 Euro pro Studienjahr veranschlagt werden, beteiligten. Wie Le Monde weiter berichtet, herrscht nun allerdings Unsicherheit bei den öffentlichen Hochschulen, die in unterschiedlichem Umfang Studienprogramme mit teils hohen Studiengebühren anbieten. Dazu gehören insbesondere die zahlreichen staatlichen Ingenieurhochschulen wie beispielsweise CentraleSupélec oder École des Mines de Nancy, die 3.500 bzw. 2.500 Euro pro Studienjahr kosten. Aber auch bekannte staatliche Hochschulen wie die Sciences Po Paris oder die Universität Paris-Dauphine können aufgrund ihres rechtlichen Status Studiengebühren erheben und tun dies auch für fast jeden ihrer Studiengänge. Betroffen sind prinzipiell sogar alle staatlichen Universitäten, denn anders als für die nationalen Diplome dürfen sie für ihre universitätseigenen Abschlüsse (Diplômes universitaires, DU) Gebühren nehmen, beispielsweise im Rahmen von Weiterbildungsangeboten. Sie tun dies in deutlich geringerem Umfang als die genannten Hochschulen. Und so zeigten sich sowohl die französische Hochschulrektorenkonferenz CPU als auch die Vereinigung der Ingenieurhochschulen CDEFI über die Entscheidung des Verfassungsrats irritiert, sie werfe mehr Fragen auf als sie beantworte.

Zum jetzigen Wintersemester haben im Übrigen nur sieben Universitäten tatsächlich Studiengebühren für ihre Nicht-EU-Studierenden eingeführt. Alle anderen haben den Betroffenen die Immatrikulationsgebühren erlassen, auf Basis eines Dekrets aus dem Jahr 2013, das es Universitäten erlaubt, bis zu zehn Prozent ihrer Studierenden von Immatrikulationsgebühren auszunehmen.

Zum Nachlesen (Französisch)

Quelle: Le Monde Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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