Das Rahmenabkommen sieht die Schaffung eines gemeinsamen Studien- und Forschungspols zu den mit der Bewirtschaftung der aquatischen Ökosysteme auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zusammenhängenden Fragen vor. Es entspricht den strategischen Orientierungen, die in den Zielvereinbarungen festgelegt worden sind. Das Abkommen verstärkt die partnerschaftlichen Beziehungen, die sich zwischen ONEMA und INRA seit dem im Juli 2008 unterzeichneten ersten Rahmenabkommen entwickelt haben.
Die Prioritäten für den Zeitraum 2013–2015
Das Rahmenabkommen schafft die Grundlage für gemeinsame Aktionen, die durch Vereinbarung zwischen den beiden Einrichtungen definiert wurden.
Kurzfristig (2013 – 2015) wird folgenden Themen Priorität eingeräumt:
- Hydrologie, Wasserressourcen und Hydromorphologie :
Verbesserung der quantitativen Bewirtschaftung des Wassers im Kontext der hinsichtlich der Nutzung der Wasservorräte bestehenden Spannungen und Wiederherstellung der dadurch hervorgerufenen Veränderungen der hydro-morphologischen Abläufe;
- Biodiversität und Funktionsweise der aquatischen Ökosysteme:
Die aquatischen Ökosysteme verstehen, evaluieren und ihre Dynamik vorhersagen; innovative Werkzeuge entwickeln, um den Zustand der aquatischen Ökosysteme in quantitativer Hinsicht zu erfassen.
- diffuse Verschmutzungen landwirtschaftlicher Provenienz und der Zustand der aquatischen Milieus: die Auswirkungen auf die Wasserreserven vorhersehen; Maßnahmen und innovative Werkzeuge entwickeln, die den Schutz der Wasserreserven und die Verminderung der auf sie ausgeübten Pressionen ermöglichen. Die Wirtschafts- sowie die Human- und Sozialwissenschaften werden, soweit erforderlich, neben den biologischen und ökologischen Wissenschaften zu der Gesamtheit der vorgenannten Themen mobilisiert.
- einen gemeinsamen Studien- und Forschungspol in Rennes schaffen: die Partnerschaft zwischen den beiden Einrichtungen findet zu Beginn des Jahres 2013 in Form dieses gemeinsamen Pols mit Sitz in Rennes weiteren Ausdruck.
Das Rahmenabkommen hat eine Laufzeit von 6 Jahren.
Die Gründung von ONEMA als nationaler Oberbehörde geht auf die „Loi sur l’eau et les milieux aquatiques“ vom 30.6.2006 und das hierzu erlassene Durchführungsdekret vom 25.3.2007 zurück. ONEMA schließt Rahmenabkommen insbesondere mit den nationalen Forschungseinrichtungen ab.