„Ein Jahr intensiver konzeptioneller Arbeit hat sich gelohnt“, freut sich der Mainzer Leiter des Studiengangs, Prof. Dr. Urs Gruber, der zusammen mit seiner Dijoner Kollegin Prof. Dr. Sabine Courneloup und einem Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den neuen Studiengang entwickelt hat. Beide sind nicht nur aktive Koordinatoren der langjährigen Fachbereichspartnerschaft, sondern teilen auch das Forschungsinteresse am Internationalen Privatrecht. Dies bildet auch den fachlichen Schwerpunkt des neuen Studiengangs und stellt ein Alleinstellungsmerkmal im bundesdeutschen Kontext dar.
Der neue integrierte Studiengang kombiniert einen vierjährigen Bachelor- und einen einjährigen Masterstudiengang: Nach drei Jahren Studium in Mainz und einem Jahr in Dijon erwerben die Studierenden den Bachelor of Laws (LL.B.) „Deutsches und französisches Recht“ sowie den französischen Master 1. Die deutsch-französische Gruppe verbringt dann das fünfte Studienjahr in Mainz im Masterstudiengang „Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht“. Der Mainzer LL.M. wird zugleich in Dijon als Master 2 anerkannt und eröffnet den Zugang zum französischen Arbeitsmarkt. Der Studiengang ist so konzipiert, dass parallel zum Masterstudium in Mainz die Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung mit Schwerpunktbereich Französisches Recht erfolgt, sodass die Absolventinnen und Absolventen auch den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst und zu den „klassischen“ juristischen Berufen erhalten.
„Die Spezialisierung im Master auf die aktuelle Fachdiskussion um die Harmonisierung des Europäischen Zivilrechts stellt einen echten Mehrwert für unsere Studierenden dar“, führt Prof. Gruber weiter aus, „da sie hier mit einer Materie konfrontiert werden, die sie unmittelbar in ihrer späteren beruflichen Praxis einsetzen können. Denn die Europäisierung des Rechts geht immer weiter voran.“ Der starken Praxisorientierung des Studiums dienen auch mehrmonatige Praktika, die jeweils im Partnerland abzuleisten sind. Hier können die Studierenden auf bestehende Netzwerke zwischen den Regionen Rheinland-Pfalz und Bourgogne sowie auf die Kontakte des Mainzer Fachbereichs zu Frankfurter Großkanzleien zurückgreifen.
Der Studiengang startet zum Wintersemester 2012/13. Durch die Aufnahme in die Deutsch-Französische Hochschule erhalten die Studierenden während der Auslandsphase Stipendien und können die Angebote der DFH, wie ein Bewerbertraining, nutzen. Gruber resümiert: „Der deutsch-französische integrierte Studiengang ermöglicht nicht nur eine intensive interkulturelle Erfahrung durch das Studium im Partnerland, sondern schafft auch echte Vorteile für die spätere berufliche Karriere.“
Der Fachbereich bietet außer dem Programm mit Dijon noch zwei weitere integrierte deutsch-französische Studiengänge mit den Universitäten Nantes und Paris-Est Créteil an, die gleichfalls von der DFH gefördert werden.
Die Deutsch-Französische Hochschule ist eine internationale Einrichtung und wurde 1997 anlässlich des deutsch-französischen Gipfels von Weimar gegründet. Sie ist ein Netzwerk von über 180 Hochschuleinrichtungen aus Deutschland und Frankreich, die insgesamt rund 130 integrierte binationale und trinationale Studiengänge mit jährlich ca. 5.000 Studierenden anbieten. Ziel der DFH ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich in den Bereichen Hochschule, Forschung und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
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Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
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