Die verschiedenen Akteure können künftig, vorbehaltlich der Zustimmung der lokalen Akteure, Ladestationen auf öffentlichem Grund der lokalen Gebietskörperschaften errichten, ohne dass sie eine Nutzungsgebühr dafür bezahlen müssen, wenn diese Implementierung Teil eines Projektes auf nationaler Ebene ist.
Ein Projekt wird als national betrachtet, wenn es mindestens zwei Regionen umfasst und wenn die Ladesäulen in ausgewogener Weise über das gesamte Territorium verteilt werden. Darüber hinaus ist der Staat bzw. der Betreiber für die Wartung und den Betrieb des Infrastrukturnetzes zuständig.
In Frankreich werden fast 65% des Energiebedarfs noch immer durch Öl gedeckt; dies entspricht 4,3 Litern Öl pro Tag und Kopf. Im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfes zur Energiewende hat sich Frankreich die Entwicklung sauberer Verkehrsmittel wie Elektrofahrzeuge zum Ziel gesetzt. Für 2030 sind insgesamt 7 Millionen Ladestationen für Elektroautos geplant. Zum Aufbau dieser Infrastruktur sind weitere Maßnahmen geplant, wie etwa die Nutzung von Bauarbeiten an den Parkplätzen bestehender Gebäude zur Installation von Ladestationen oder eine steuerliche Vergünstigung von 30% zwischen dem 1. August 2014 und dem 31. Dezember 2015 für Privatpersonen, die Ladestationen zu Hause installieren.
Redakteurin: Hélène Benveniste, helene.benveniste(at)diplomatie.gouv.fr