Der Aufruf zur Antragstellung, der für alle Disziplinen der Geistes- und Sozialwissenschaften offen ist, zielt darauf ab, kooperative Projekte deutscher und französischer Teams zu fördern. Dabei müssen die Projekte nicht deutsch-französische Fragestellungen zum Gegenstand haben. Vielmehr wird ein hohes Maß an bilateraler Integration erwartet, das einen tatsächlichen Mehrwert der deutsch-französischen Zusammenarbeit aufzeigt.
Die Projektvorschläge müssen bis zum 10. April 2014 parallel bei der Agence Nationale de la Recherche (ANR) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingereicht werden und den jeweiligen Modaltäten beider Institutionen entsprechen, die in der angekündigten Bekanntmachung dargelegt werden. Die Projektvorschläge werden durch externe Experten begutachtet, die von den beiden Förderern benannt werden sowie durch ein interdisziplinäres, deutsch-französisches Komitee.
Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt drei Jahre. Die französischen Teams werden von der ANR finanziert, die deutschen von der DFG. Als Anhaltspunkt wird für die französischen Projektanteile ein mittlerer Förderbetrag in Höhe von 220.000 € genannt und für die deutschen Projektanteile von 300.000 €.
In 2013 wurden von 72 antragsberechtigten Projekten 17 durch ANR und DFG kofinanziert.