Das Verstehen der jüngeren Entwicklungen der Volksrepublik (VR) China ist von großer Bedeutung für das Weltgeschehen und auch für die Bundesrepublik Deutschland und Europa. Mit der Förderbekanntmachung bezweckt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Ausbau der China-Kompetenz.
Es werden Forschungsprojekte sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben mit wissenschaftlichen Fragestellungen zu gesellschaftlichen, sozial- und wirtschaftspolitischen sowie innovationspolitischen Entwicklungen in China gefördert. Konkrete Themenfelder sind bewusst nicht vorgegeben. Sie sollen sich aus der bestehenden Expertise in Deutschland (gegebenenfalls mit europäischen und chinesischen Partnern) und den zur Verfügung stehenden Quellen ergeben. Ziel der im Rahmen der Projekte gewonnenen, wissenschaftlich-fundierten Informationen ist es, die Akteure im deutschen Forschungs- und Innovationssystem dazu zu befähigen, ihre Kooperation mit China evidenzbasiert, effizienter und mit beidseitig ausgewogenem Nutzen zu gestalten. Interdisziplinäre Ansätze sind ausdrücklich erwünscht.
Erwünscht ist, dass sich durch die Forschungsvorhaben die deutschen Akteure mit Chinaexpertise an Hochschulen, in Forschungseinrichtungen und in Unternehmen vernetzen. Diese Vernetzung kann im Rahmen von Verbundvorhaben oder durch Workshops oder andere Formen der Zusammenarbeit erfolgen. Wo sinnvoll und machbar, sollen europäische Akteure eingebunden und es soll mit chinesischen Akteuren zusammengearbeitet werden. Die Einbindung von wissenschaftlichem Nachwuchs in die Vorhaben ist ebenfalls explizit zu berücksichtigen.
Die Zuwendungen werden im Wege der nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der Projektförderung und in der Regel mit bis zu 450.000 Euro pro Vorhaben sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 3. August 2020 zunächst Projektskizzen vorzulegen.