1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Joint Programming Initiativen sind ein Instrument zur gemeinsamen Programmplanung der Mitgliedstaaten des Europäischen Forschungsraums und assoziierter Staaten im Bereich Forschung und Entwicklung. Mit ihnen sollen große gesellschaftliche Herausforderungen gemeinsam bewältigt werden, die ein einzelner Mitgliedstaat zu bewältigen nicht in der Lage ist. Ernährung und Gesundheit sind solch große Herausforderungen. Die Beförderung gesunder Ernährungsweisen einhergehend mit physikalischer Aktivität ist für die Zukunft von größter Bedeutung für Gesundheit, Wohlbefinden und Wohlstand der Bevölkerung. Es wird mehr und mehr deutlich, dass insbesondere eine schlechte Ernährung, bestimmte Lebensgewohnheiten und Adipositas hauptverantwortlich für viele chronische Krankheiten zeichnen.
Vor diesem Hintergrund haben sich mehrere Mitgliedstaaten in der JPI HDHL – A Healthy Diet for a Healthy Life zusammengeschlossen. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) engagiert sich in dieser Initiative. Strategien für eine bessere Ernährung und hin zu mehr physikalischer Aktivität sollen darauf abzielen, die Gesundheit in den Mittelpunkt zu stellen und Mangelernährung, zu wenig Bewegung und chronische Krankheiten zu vermeiden. In einem der strategischen HDHL-Forschungsbereiche, dem Bereich der „Diet-related chronic diseases“, wurde der Bedarf standardisierter Rahmenbedingungen für Interventionsstudien am Menschen zu Ernährung und Gesundheit sowie für die Darstellung deren Ergebnisse in einer Open-Access-Referenzdatenbank festgestellt. Dementsprechend hat die JPI HDHL den Aufruf zur Einreichung einer Bewerbung zur Teilnahme an einer „European Nutritional Phenotype Assessment and Data Sharing Initiative (ENPADASI)“ veröffentlicht.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den hierzu geltenden Verwaltungsvorschriften (VV-BHO), im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG, §§ 48, 49, 49a) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Teilnahme an der „European Nutritional Phenotype Assessment and Data Sharing Initiative (ENPADASI). Das Projekt wird in Form eines „Knowledge Hub“ ausgeschrieben. Weitere Details sind dem ENPADASI Call-Text unter https://www.healthydietforhealthylife.eu/ zu entnehmen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm) mit Forschungsaufgaben.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in VV Nummer 1 zu § 44 BHO geregelt. Daneben gelten die
- in der oben genannten transnationalen Bekanntmachung vom 7. Februar 2014 („JPI HDHL JointAction ENPADASI Call Announcement“) genannten Bedingungen sowie die
- in den im Anhang befindlichen nationalen Bedingungen („national annex“)
- in den ENPADASI Terms of Reference – ToR for the Expression of Interest Letter und
- in den ENPADASI Guidelines for EoI submission
aufgeführten Regelungen. Diese Dokumente sind unter https://www.healthydietforhealthylife.eu/index.php/enpadasi abzurufen.
Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland der JPI HDHL finanziert die beteiligten Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben und Unternehmen des jeweils eigenen Landes. Die Partner des Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinstimmung mit den von BMEL vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erfolgt als Anteilsfinanzierung. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträger beauftragt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 315 – Europäische Forschungsangelegenheiten
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Internet: http://www.ble.de
Ansprechpartner:
Dr. Johannes Bender
Telefon: 02 28 68 45-36 10
E-Mail: johannes.bender(at)ble.de
und
Dr. Annika Fuchs
Telefon: 02 28 68 45-37 46
E-Mail: annika.fuchs(at)ble.de
Die Antragsteller sind verpflichtet, sich vor Einreichen einer Ideenskizze mit dem Projektträger in Verbindung zu setzen.
7.2 Dreistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt:
- Übermittlung des „Expression of Interest“ (EoI) Letters zur Auswahl der ENPADASI-Teilnehmer
- Networking Meeting zur Abstimmung von Design, Entwicklung, Schriftform und Übermittlung eines Vorschlags für das transnationale ENPADASI-Arbeitsprogramm
- Präsentation des Vorschlags für das transnationale ENPADASI-Arbeitsprogramm, Evaluierung und Fördervorschlag. Nähere Informationen zum Verfahren sind der transnationalen Bekanntmachung und dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Die Frist für die Einreichung der Interessensbekundung ist der 31. März 2014, 17.00 Uhr CET.
Der weitere Zeitplan kann der transnationalen Bekanntmachung entnommen werden.
Nach Auswahl der zur Förderung empfohlenen Teilnehmer werden die Projektpartner in der zweiten Stufe zum Networking Meeting eingeladen.
8 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17. Februar 2014
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Dr. H. Stalb