Die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung hat die 8. Ausschreibungsrunde im Hauptverfahren gestartet. Anträge können bis zum 15. Oktober 2013 eingereicht werden. Die Antragsentscheidungen sind für Mitte Februar 2014 vorgesehen. Bewilligte Projekte können frühestens zwei Wochen nach Entscheidungsmitteilung beginnen.
Die Stiftung fördert Vorhaben im Bereich der Geistes-, Kultur-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Empfänger der Förderung sind Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland und in Polen. Vorhaben müssen in deutsch-polnischer Partnerschaft zweier Institutionen durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich. Die Bewilligungsquote liegt in den Förderverfahren der DPWS im Allgemeinen bei 20 bis 30%.
Für Anträge auf Forschungsprojekte hat die DPWS vier thematische Schwerpunkte definiert:
- Kultur- und Wissenstransfer
- Europäisierungsprozesse
- Normen- und Wertewandel
- Mehrsprachigkeit
Aufgrund ihrer begrenzten Fördermittel kann die DPWS nur in Ausnahmefällen Bewilligungen von über 100.000 Euro vergeben. Personalkosten werden nur für Teilzeitstellen mit max. bis zu 20 Wochenstunden finanziert.