StartseiteLänderEuropaPolenBekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Stichtag: 21.06.2010 Programmausschreibungen

Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs zur "Umsetzung von Marketingmaßnahmen in der Zielregion Mittel-, Ost- und Südosteuropa" für FuE-Netzwerke und Forschungscluster im Rahmen der Initiative "Werbung für den Innovationsstandort Deutschland"

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten und "Made in Germany" bürgt international für Qualität.

Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland auf wichtigen ausgewählten Forschungsgebieten zu einem Knotenpunkt in der weltweiten Wissensproduktion und deren Umsetzung werden. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in einer verstärkten Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland ein wichtiges Ziel.

Durch gezielte Marketingaktivitäten sollen gemeinsam mit universitären und außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, FuE-Netzwerken und forschungsintensiven Unternehmen die Stärken des Standorts Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung international vermarktet werden. Dabei kommt den in der Hightech-Strategie der Bundesregierung definierten Zukunftsfeldern eine besondere Bedeutung zu.

Als langfristiges Ziel soll der Bekanntheitsgrad sowie die Attraktivität des FuE-Standorts Deutschland gesteigert werden, um zu einer ersten Adresse für die besten Forscher und für FuE-Investitionen aus aller Welt zu werden und Deutschland zu einem führenden internationalen FuE-Dienstleistungszentrum auszubauen.

Mittelfristig sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Initiierung von Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Einbindung internationaler Experten in Kooperationen und gemeinsame Konsortien auf prioritären Forschungs- und Technologiefeldern
  • Erschließung neuer Märkte für innovative Produkte und wissensintensive Dienstleistungen.

Zielregion dieser Bekanntmachung ist Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Hierzu zählen Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien, Bulgarien sowie die südosteuropäischen Länder Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Albanien.

Die Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa entwickelt sich seit einigen Jahren dynamisch. Für deutsche Unternehmen ist Osteuropa einer der bedeutendsten Wachstumsräume. So gehören beispielsweise Polen, Tschechien und Ungarn zu den 15 wichtigsten Handelspartnern Deutschlands.

Auch für deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Wissenschaftler und Ingenieure aus der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa seit vielen Jahren attraktive und verlässliche Partner. Forschungsmarketingaktivitäten können auf der bisherigen guten Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufbauen.

Zusätzliche Ziele der Förderung von Forschungsmarketingaktivitäten in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa sind

  • der Aufbau regionaler grenzüberschreitender Kompetenznetze
  • die Bildung attraktiver Kompetenzknoten.

Diese Bekanntmachung richtet sich an thematische FuE-Netzwerke mit Schwerpunkten in Themenbereichen der Hightech-Strategie der Bundesregierung, die für gezielte Marketingmaßnahmen zur Erschließung strategischer Forschungspartnerschaften, zur Akquise von FuE-Aufträgen, zur Einbindung internationaler Experten in Kooperationen und gemeinsame Konsortien oder zur Vorbereitung der Markterschließung eine Förderung durch das BMBF beantragen. Wünschenswert ist dabei, dass die thematischen FuE-Netzwerke möglichst Einrichtungen von der Grundlagenforschung über angewandte Forschung und Entwicklung bis hin zur wirtschaftlichen Umsetzung abdecken.

Partner aus deutschen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen sollen sich in diesen Netzwerken zusammenschließen und gemeinsam ihre Forschungsaktivitäten im jeweiligen Fachgebiet international vermarkten.

Die Aktivitäten dieser Maßnahme werden in die übergeordnete Initiative "Research in Germany - Land of Ideas" eingebunden, mit der für den FuE-Standort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u.a. Veranstaltungen, die Begleitung diverser Einzelaktivitäten, die Erstellung übergreifender zielgruppenspezifischer Marketingmaterialien (Broschüren, Internetportal etc.). Sowohl bei öffentlichen Auftritten als auch bei den im Zusammenhang mit der Maßnahme erstellten Marketingmaterialien muss erkennbar sein, dass es sich um ein Projekt der BMBF-Initiative handelt (Verwendung der Wort-Bild Marke "Research in Germany - Land of Ideas").

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Vor dem Hintergrund der o.g. Darstellung sollen zielgruppen- bzw. themenspezifische und innovative Marketingmaßnahmen gefördert werden, die in eine Gesamtkonzeption eines thematischen FuE-Netzwerkes eingegliedert sind.

Schwerpunkte sind anwendungsorientierte Forschungsthemen, die den Förderprogrammen des BMBF, insbesondere den Themenbereichen der Hightech-Strategie der Bundesregierung (http://www.hightech-strategie.de/), zugeordnet werden können.

Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im FuE-Bereich, den jeweiligen besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Wirtschaftskooperation kommt besondere Bedeutung zu. Es sollen internationale Marketingmaßnahmen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gefördert werden. Wünschenswert ist dabei, dass die thematischen FuE-Netzwerke möglichst Einrichtungen von der Grundlagenforschung über angewandte Forschung und Entwicklung bis hin zur wirtschaftlichen Umsetzung abdecken.

Daher können zur Initiierung von Kooperationen und Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen folgende zielgruppenspezifischen Aktivitäten im Rahmen des Marketing-Gesamtkonzeptes gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Auswahl und gezielten Ansprache geeigneter FuE-Netzwerke sowie Kooperationspartner in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa (z. B. Delegationsreisen, Partnering-Events, Workshops)
  • Präsentation des deutschen thematischen FuE-Netzwerks in der Region (z.B. Beteiligung an Fachmessen und anderen Fachveranstaltungen, Roadshows, Aufbau einer Internetpräsenz)
  • Marketingmaßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus des eigenen strategischen FuE-Netzwerkes sowie Stärkung seiner Präsenz vor Ort
  • Maßnahmen zur Einbindung qualifizierter Wissenschaftler und Ingenieure in Kooperationen und gemeinsame Konsortien
  • Durchführung von Direktmarketing-Maßnahmen
  • Akquisition anwendungsbezogener FuE-Aufträge von Unternehmen in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.

Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll voraussichtlich im Zeitraum von Oktober 2010 bis September 2011 erfolgen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich thematische FuE-Netzwerke. Als Zuwendungsempfänger agiert dabei ein Vertreter des jeweiligen Netzwerkes. Dies können Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, insbesondere auch KMU¹ sowie sonstige Organisationen (z.B. Verbände, Vereine und Stiftungen), jeweils mit Sitz in Deutschland.

Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.

Die Partner des FuE-Netzwerkes haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Partner fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Partner werden im Rahmen des gemeinsam zu stellenden Antrags über Kooperationsvereinbarungen mit dem bevollmächtigten Antragsteller eingebunden. Diese sind mit dem Antrag einzureichen.

Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Die Teilnahme der Antragsteller an einem Evaluierungsworkshop wird ebenso vorausgesetzt wie die Teilnahme an einer "Kick-Off-Veranstaltung" zu Projektbeginn.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob dieses Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Im Falle bereits vom BMBF unterstützter Forschungsmarketingaktivitäten des Antragstellers in der Zielregion ist der Mehrwert des neuen Projektvorhabens explizit und mit Bezug zu den Ergebnissen bereits geförderter Projekte darzustellen.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für einen Zeitraum von in der Regel zwölf Monaten können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 50.000 EUR je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden.

Die Laufzeit der Zuwendungen kann in begründeten Fällen verlängert werden. Ein Antrag auf Verlängerung muss drei Monate vor Ablauf des ursprünglich beantragten Förderzeitraums unter Darstellung der bisher erzielten Resultate vorgelegt werden.

Das Internationale Büro beim DLR e.V. wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).

Es wird erwartet, dass die Antragsteller ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie mindestens in gleicher Höhe der beantragten Förderung zusätzliche Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen.

Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Verfahren

6.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers

Mit der Umsetzung des BMBF-Programms "Umsetzung von Marketingmaßnahmen in der Zielregion Mittel-, Ost- und Südosteuropa" ist beauftragt:

Internationales Büro des BMBF beim
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de

Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit den für die jeweiligen Länder zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen Kontakt aufzunehmen:

Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien:  Ralf Hanatschek, Tel.: 0228 3821 482
Bulgarien, Slowenien: Christian Schache, Tel.: 0228 3821 465
Estland, Lettland, Litauen, Polen:  Dr. Michael Lange, Tel.: 0228 3821 485
Rumänien, Ungarn:  Dr. Ralf Hagedorn, Tel.: 0228 3821 492
Slowakei, Tschechien:  Dr. Hans-Peter Niller, Tel.: 0228 3821 468

6.2 Vorlage von Förderanträgen

Interessenten reichen dem Internationalen Büro des BMBF im PT-DLR bis 21.06.2010 (Posteingangsstempel) in Schriftform einen Antrag in deutscher Sprache ein. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anträge sollen unter Nutzung von "easy (AZA oder AZK)" http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabenbeschreibung von max. zehn Seiten DIN A4 (Arial, 11 Pkt, 1,5-zeilig). Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.

Der Antrag muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und zu beteiligten Partnern
  2. Formulierung der zu erreichenden Ziele der Maßnahme und geplante Folgeaktivitäten nach dem Förderzeitraum in der Region
  3. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielland/mit der Region
  4. Kurze Potentialanalyse und Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen des eigenen FuE-Netzwerkes
  5. Aussagen zum Forschungs- und Marktpotential des Ziellandes/der Zielländer bezüglich des Nutzens für das eigene Netzwerk
  6. Marketing-Gesamtkonzeption, geplante Einzelmaßnahmen
  7. Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung
  8. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Partnern
  9. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vgl. Abschnitt 5)
  10. Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR. Anhaltspunkte für Kooperationsvereinbarungen enthält die BMBF-Broschüre zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Broschüre ist unter folgendem Link als Download erhältlich: http://www.bmbf.de/pub/know_how_internationale_kooperation.pdf.
  11. Vorschläge zur Evaluierung der eigenen Maßnahmen.

6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Plausibilität, Originalität und Professionalität des Marketingkonzeptes und der zugehörigen Einzelmaßnahmen
  • Erwartete Wirkung des Marketingkonzeptes und der zugehörigen Einzelmaßnahmen
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten der Zielerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan
  • Qualifikation des Antragstellers und der Partner.

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF im PT-DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Der Beginn der Vorhabenlaufzeit liegt voraussichtlich im dritten Quartal 2010. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich im vierten Quartal 2011 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 31. März 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Erika Rost
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¹KMU-Definition der EU:
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm

Quelle: BMBF/IB des BMBF Redaktion: Länder / Organisationen: Albanien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Kroatien Kosovo Republik Nordmazedonien Montenegro Estland Lettland Litauen Polen Rumänien Serbien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Themen: Netzwerke Förderung Infrastruktur

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