Das ERA-Net EuroNanoMed III ist eine gemeinsame Initiative von 25 Partnern aus 19 europäischen und assoziierten Ländern und zwei außereuropäischen Ländern. Es ergänzt, wie schon seine Vorgänger EruoNanoMed I+II, die nationalen Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BMBF aus den Bereichen der Nanomedizin und der Materialien für die Gesundheit.
Im Rahmen der Ausschreibung im ERA-Net EuroNanoMed III steht die Beteiligung an Projekten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unter anderem in folgenden Ländern offen: Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Italien, Kanada, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Taiwan, Türkei.
Es werden transnationale Verbundprojekte gefördert, an denen mindestens drei und höchstens sieben Verbundpartner aus mindestens drei Partnerländern aktiv beteiligt sein müssen. Die Verbundpartner müssen grundsätzlich mindestens zwei der drei Kategorien Industrie / öffentliche Forschung / Kliniken zuzuordnen sein. Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen des jeweils eigenen Landes.
Die Förderung zielt von deutscher Seite auf FuE-Verbundprojekte unter maßgeblicher Industriebeteiligung. In Verbundprojekten mit deutscher Beteiligung muss daher mindestens einer der deutschen Partner ein deutsches Unternehmen sein, das ein klares Konzept für eine spätere standortbezogene Verwertung seiner Ergebnisse vorlegt. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung mehrerer Industriepartner werden bevorzugt behandelt.
Deutsche Antragsteller müssen bei der Skizzeneinreichung herausstellen, welchen wesentlichen Vorteil eine Kooperation mit den europäischen Partnern mit sich bringt, der nicht im Rahmen eines nationalen Forscherverbundes erzielt werden könnte.
Einzelheiten des Einreichungsverfahrens sind unter http://www.euronanomed.net/joint-calls/8th-joint-call-2017 verfügbar. Außerdem befinden sich dort weitere Informationen und Hilfestellungen, insbesondere zu dem Antragsverfahren und dem internationalen Abgabetermin.
Zusätzlich müssen die beteiligten deutschen Partner dem beauftragten Projektträger (VDI Technologiezentrum GmbH) eine gemeinsame begutachtungsfähige Projektskizze in deutscher Sprache bis spätestens zum 16. Januar 2017 vorlegen. Es gilt das Datum des Poststempels. Vor der Einreichung der Projektskizze wird eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger (Dr. Alexandra Brennscheidt, brennscheidt-junk@vdi.de, Tel.: 0211 / 6214-561) für jeden Antragsteller dringend empfohlen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der BMBF-Bekanntmachung, die in Kürze veröffentlicht wird.