Weltweit nutzen Ärzte bei ihren Diagnosen die „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“ (ICD) der Weltgesundheitsorganisation, mit der Krankheiten einheitlich klassifiziert werden. Dieser Katalog kommt jedoch an seine Grenzen, wenn nicht über die Krankheiten selbst, sondern die damit einhergehenden Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen kommuniziert werden soll – etwa im Hinblick auf Förderbedarf oder Reha-Maßnahmen. Die ergänzende „International Classification of Functioning, Disability and Health“ (ICF), die von den Mitgliedsstaaten der WHO als verbindlich anerkannt wurde, nimmt sich dieser Hürde für den fachübergreifenden Austausch an.
Wie sich das ICF-Konzept konkret anwenden lässt, untersucht nun ein internationales Forschungsprojekt, für das Wissenschaftler der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) mit dem Nationalen Gesundheitsfonds in Polen kooperieren.
Die ICF bezieht sich zwar auf die Gesundheit, ist aber auch für anderen Gebiete anwendbar. So kann diese Klassifizierung im Bereich der Sozialpolitik und der Bildung dazu dienen, den Förderbedarf und Unterstützungsmaßnahmen abzuklären und zu planen. Hauptziel der ICF ist es, die Partizipation einer Person zu verbessern, gesellschaftliche Hindernisse zu verringern und soziale Unterstützung zu fördern.
Die praktische Anwendung dieser weitergefassten Klassifikation birgt eine Herausforderung: Die ICF stellt zwar eine standardisierte Sprache mit fast 1500 Kategorien und Kodes zur Verfügung, die bei der Organisation von Gesundheits-, Bildungs- und Sozialpolitik unterstützen kann. Jedoch ist sie kein konkretes Anwendungsinstrument und macht keine Angaben zur Umsetzung und Implementierung. Hier setzt das deutsch-polnische Projekt an: Im Rahmen der Kooperation zwischen KU und dem Nationalen Gesundheitsfonds in Warschau sowie weiterer externen Partner werden konkrete Maßnahmen entwickelt, erprobt und implementiert. Dabei wollen die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch die Organisationsentwicklung von Rehabilitationseinrichungen in den Blick nehmen. Die Hauptfragestellung besteht dabei darin, ob die begleitende Sozialberatung zu höheren Wiedereingliederungsraten führt sowie welcher Zusammenhang zwischen Vorerkrankung, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Arbeitsplatz bzw. Belastungen am Arbeitsplatz, Zukunftsvertrauen und dem Verlauf der stufenweisen Wiedereingliederung besteht.
Zum Nachlesen
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (26.02.20): Gesundheit und Teilhabe im Kontext betrachten: KU kooperiert mit polnischem Gesundheitsfonds