1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die bilaterale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung mit den Mittel- und Osteuropäischen Ländern (MOEL) sowie den Südosteuropäischen Ländern (SOEL) steht im Zeichen der Osterweiterung der EU und der Schaffung eines Europäischen Bildungs- und Forschungsraums. Die Republiken Polen, Estland, Lettland und Litauen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sind seit 2004 Mitglieder der Europäischen Union, Bulgarien und Rumänien seit 2007. Die Integration der westlichen Balkanländer in die EU ist für die Europäische Union eine Priorität. Erweiterungs- und Integrationsprozesse werden durch adäquate Förderinstrumente der bi- und multilateralen Kooperationen gefördert.
Mit den aktuellen Formaten der bilateralen Zusammenarbeit soll die Internationalisierung und Europaorientierung deutscher Einrichtungen in Bildung und Forschung gestärkt, ihre Wettbewerbsfähigkeit insgesamt verbessert sowie die fortschreitende europäische Integration der MOEL und der SOEL unterstützt werden. Durch die Internationalisierung der Förderprogramme des BMBF und deren Verknüpfung mit den entsprechenden Förderprogrammen der Partnerländer, durch Fokussierung auf Schwerpunktthemen gegenseitigen Interesses - insbesondere in den Themenbereichen der Hightech-Strategie der Bundesregierung (www.hightech-strategie.de) - soll die bilaterale Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ausgebaut und damit ein bilateraler und zugleich europäischer Mehrwert geschaffen werden. In diesem Kontext leistet das BMBF-Programm "Internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung, Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa" einen wichtigen Beitrag zu den Zielen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung.
Mit dem BMBF-Programm werden Finanzmittel für Anbahnungsprojekte im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung sowie der Bildung bereitgestellt, um die Antragstellung in aktuellen Förderprogrammen des BMBF, die Vorbereitung von Projekten zu thematischen Prioritäten des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms sowie zu anderen forschungsrelevanten EU-Programmen und zum Programm Eurostars zu fördern. So genannte gemeinsame Forschungsbasen werden auf der Grundlage bestehender Kooperationen entwickelt und gefördert.
Die Ausschreibung des BMBF-Programms "Internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung, Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa“ (Regionalausschreibung) erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Was wird gefördert?
2a) BMBF-Fachprogramme
Mit dem BMBF-Programm "Internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung, Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa" soll die Vorbereitung von Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und der Bildung zu den aktuellen Förderprogrammen (http://www.bmbf.de/de/14580.php) des BMBF gefördert werden. Hierzu gehören insbesondere
- Neue Technologien
- Lebenswissenschaften
- Grundlagenforschung
- Energie
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Sozial- und Geisteswissenschaften
Informationen zu Förderbekanntmachungen und Förderrichtlinien des BMBF sind hier www.bmbf.de/foerderungen/677.php zu finden.
2b) EU-Forschungsprogramme
Ebenso soll die Vorbereitung von Projekten in der angewandten Forschung zu den im Folgenden genannten thematischen Prioritäten des Programms "Zusammenarbeit" des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms (www.forschungsrahmenprogramm.de/index.htm) sowie zu anderen forschungsrelevanten EU-Programmen gefördert werden.
- Gesundheit
- Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologie
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und Produktionsverfahren
- Energie
- Umwelt (einschließlich Klimaforschung)
- Verkehr (einschließlich Luftfahrt)
- Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
- Weltraum (ausschließlich weltraumgestützte Anwendungen im Dienste der europäischen Gesellschaft, mit GMES als zentralem Teil der Aktivitäten)
- Sicherheit
2c) Programm Eurostars
Die Vorbereitung von Projekten für das Programm Eurostars (www.bmbf.de/foerderungen/13152.php) kann ebenfalls gefördert werden. Eurostars ist ein Förderprogramm im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA. Es richtet sich in erster Linie an forschungstreibende Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)*, die mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen wollen. Eurostars folgt den Prinzipien von EUREKA; das bedeutet u.a., dass es keine thematischen Vorgaben gibt (Bottom-up-Prinzip) und Anträge jederzeit eingereicht werden können.
Vor Einreichung eines Antrags zu 2a, 2b oder 2c an das Internationale Büro des BMBF (siehe Ziffer 6) soll eine Beratung in Anspruch genommen werden: für die BMBF-Fachprogramme durch die Projektträger (vgl. Ziffer 9), für die EU-Forschungsprogramme durch die Nationalen Kontaktstellen (www.forschungsrahmenprogramm.de/beratung.htm) und für das Programm Eurostars beim EUREKA-Büro (www.eureka.dlr.de/de/194.php).
Neue Projekte: Gefördert werden Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Europäischen Programm beantragt werden soll. Hierzu gehören Anbahnungsreisen, Expertentreffen, thematische Workshops, zeitlich befristete Untersuchungen der Durchführbarkeit (Laufzeit bis zu 4 Monate) und Pilotuntersuchungen (bis zu 12 Monate).
Integration in laufende Projekte: Maßnahmen, wie z. B. Anbahnungsreisen, Expertentreffen, Workshops zur Einbeziehung von Partnern aus den MOEL/SOEL in bereits begonnene, vom BMBF geförderte Projekte, können unterstützt werden, sofern sich daraus ein begründeter Mehrwert ergibt.
2d) Gemeinsame Forschungsbasen
In gemeinsamen Forschungsbasen sollen Hochschul- und Forschungseinrichtungen aus dem Partnerland mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen und der forschenden Industrie in der Regel auf der Grundlage bestehender Kooperationen personell, organisatorisch und finanziell miteinander verflochten werden. Die Projektpartner sollen eine Organisationsstruktur aufbauen, um ihre Forschungspotenziale gemeinsam weiterzuentwickeln und so dynamischere Produkt- und Prozessinnovationen im Interesse der beteiligten Länder einzuleiten. Innovative Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) sollen in die gemeinsamen Forschungsbasen eingebunden werden.
Gefördert werden Maßnahmen zur Ausarbeitung von Konzepten (einschließlich Organisationsmodell, Forschungsplanung, Einwerbung von Drittmitteln) in Bezug auf den Aufbau von gemeinsamen Forschungsbasen. Hierzu zählen u. a. Anbahnungsreisen, Expertentreffen, Workshops mit in- und ausländischen Partnern und andere Vorbereitungsaktivitäten (s. Ziff. 6.2).
Bei bereits im Aufbau befindlichen Forschungsbasen, die bisher vom BMBF im Rahmen dieser Bekanntmachung gefördert wurden, kann in besonders begründeten Fällen für den weiteren Ausbau der Forschungsbasis eine ergänzende Förderung von bis zu einem Jahr beantragt werden. In diesen Fällen ist dem Internationalen Büro des BMBF ein Vierteljahr vor Ablauf der der ersten Phase der Unterstützung ein Antrag einzureichen, der die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der ergänzenden Förderung erforderlichen Angaben enthalten muss.
3. Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit Partnereinrichtungen aus den MOEL/SOEL. Anträge mit Beteiligung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.
Zusätzlich antragsberechtigt bei der Vorbereitung von Projekten für die Förderprogramme des BMBF und der EU (2a und 2b) sind forschungsaktive Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Wie wird gefördert?
Die Vorbereitung von Projekten wird seitens des BMBF durch nicht zurückzuzahlende Zuschüsse unterstützt. Folgende Maßnahmen können - auf Ausgaben- oder auf Kostenbasis -bezuschusst werden:
- Reisen deutscher Experten
- Gastaufenthalte ausländischer Experten in Deutschland
In besonders begründeten Fällen:
- Personal auf deutscher Seite z. B. für die Durchführung von Veranstaltungen und Untersuchungen der Durchführbarkeit (in der Regel bis zu 3 Personenmonaten (PM)) sowie die Vorbereitung gemeinsamer Forschungsbasen (in der Regel bis zu 6 PM)
- Kosten und Ausgaben für Veranstaltungen (z.B. Miete, Logistik)
- Sachmittel (z.B. Verbrauchsmaterial für Pilotstudien)
Der Zuschuss bei der Vorbereitung besonders aufwendiger Projekte sowie gemeinsamer Forschungsbasen kann bis zu 50 T€ betragen. Hochschulen und Universitätskliniken können zusätzliche Mittel (Projektpauschale) in Höhe von 20 % der gesamten Projektausgaben erhalten.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI- (Forschungs- und Entwicklungs- u. Innovations-) Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
5. Voraussetzungen für die Förderung
Antragsteller sollen sich im Umfeld des geplanten Projekts mit den Förderprogrammen des BMBF, mit weiteren nationalen Förderprogrammen, insbesondere denen der Hightech-Strategie, sowie mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und mit den zuständigen Projektträgern des BMBF (www.bmbf.de/de/381.php) bzw. den Nationalen Kontaktstellen für das EU-Forschungsrahmenprogramm oder dem Eureka-Büro für das Programm Eurostars vor Antragstellung an das Internationale Büro des BMBF klären, ob das geplante Projekt die Kriterien der Fachprogramm-, der EU- bzw. der Eurostars-Ausschreibung erfüllt. Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug des geplanten Projekts zu den Themen der Bekanntmachungen/Zielen der Förderprogramme des BMBF bzw. der EU sowie die durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller.
Zusätzlich zum deutschen Antragsteller sollen in der Regel mindestens zwei weitere Einrichtungen beteiligt sein, davon mindestens eine aus den MOEL/SOEL. Wünschenswert ist die Vorbereitung größerer Kooperationsvorhaben mit Beteiligung mehrerer deutscher und ausländischer Partner. Eine signifikante Eigenbeteiligung der Partner ist bei Antragstellung nachzuweisen. Das BMBF geht davon aus, dass die MOEL/SOEL zur Finanzierung der Projekte beitragen.
Eine Förderung der Vorbereitung gemeinsamer Forschungsbasen von deutscher Seite setzt eine komplementäre Förderung des ausländischen Partners durch eine Förderinstitution des Partnerlandes sowie eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner hinsichtlich ihrer geplanten Zusammenarbeit voraus.
Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Förderung erforderlichen Angaben erhalten.
6. Verfahren
6.1 Einschaltung des Internationalen Büros des BMBF
Mit der Umsetzung des BMBF-Programms "Internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung, Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa" ist beauftragt:
Internationales Büro des BMBF beim
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: ++49 228 3821 453
Fax: ++49 228 3821 444
Internet: www.internationales-buero.de
Beim Internationalen Büro des BMBF sind weitere Informationen erhältlich. Das BMBF empfiehlt, vor der Einreichung eines Antrags mit dem für die jeweiligen Länder zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter (www.internationales-buero.de/de/2203.php) Kontakt aufzunehmen und sich über Fördermöglichkeiten der MOE/SOE Partnerländer zu informieren.
- Polen, Estland, Lettland, Litauen: Dr. Michael Lange, Tel.: ++49 228 3821 485
- Tschechien, Slowakei: Dr. Hans-Peter Niller, Tel.: ++49 228 3821 468
- Ungarn, Rumänien: Dr. Ralf Hagedorn, Tel.: ++49 228 3821 492
- Bulgarien, Slowenien: Christian Schache, Tel.: ++49 228 3821 465
- Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien: Ralf Hanatschek, Tel.: ++49 228 3821 482
6.2 Antragstellung
Die Anträge sollen die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen zur Projektvorbereitung möglichst konkret beschreiben und die folgende Strukturierung aufweisen:
Vorbereitung von BMBF-Fachprogrammprojekten, EU- und Eurostars-Projekten (2a, 2b, 2c)
- Thema
- 1 Koordinator
2 Beteiligte Partner - Zusammenfassung mit Angabe des BMBF bzw. EU-Förderprogramms, auf das die Projektvorbereitung abzielt, sowie der Einreichfrist für die Antragstellung dort
- Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln und -leistungen sowie zu Gesamt- und Fördervolumen des geplanten Projekts
- Projektbeschreibung
1 Beschreibung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technologie; Wissenschaftliche Zielsetzung mit detaillierter Darstellung des Bezugs zu den Themen der Ausschreibungen/Förderprogrammen des BMBF bzw. der EU
2 Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit
3 Angestrebtes Ergebnis des Projektes und dessen beabsichtigte Verwertung - Arbeitsplan
1 Geplante Vorbereitungsmaßnahmen und vorgesehene Arbeitsschritte
2 Aufteilung der Arbeitspakete auf die Partner
3 Zeitplanung - Nachweis der Qualifikation des Koordinators sowie der Projektpartner für das geplante Projekt
1 Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten
2 Wichtigste einschlägige Publikationen/Patente - Beteiligung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Vorbereitung von gemeinsamen Forschungsbasen (2d)
Ein Leitfaden sowie eine Gliederung für die Antragstellung und weitere Informationen können heruntergeladen (www.bmbf.de/pub/leitfaden_antragsteller_moel_soel.pdf) werden.
Die Antragstellung (2a bis 2d) kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Den Antragstellern steht es frei, weitere Angaben hinzu zufügen, die ihrer Auffassung nach für die Beurteilung des Antrags von Relevanz sind.
Falls aufgrund der Arbeitsplanung relevant, wird empfohlen, dass der Vertragspartner mit seinen Kooperationspartnern eine Kooperationsvereinbarung über die Regelungen für das geistige Eigentum an gemeinsamen Forschungsvorhaben und -ergebnissen schließt. Anhaltspunkte dafür gibt die BMBF-Broschüre zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Broschüre ist unter folgendem Link als Download erhältlich:
http://www.bmbf.de/pub/know_how_internationale_kooperation.pdf
7. Entscheidungsverfahren
Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden.
7.1 Auswahlkriterien
Die Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
- Wissenschaftliche Qualität des Arbeitsplans, Originalität des Ansatzes
- Erfolgsaussichten des Projektes hinsichtlich einer Förderung im Rahmen des entsprechenden BMBF-Fachprogramms, EU-Programms oder des Eurostars-Programms
- Qualifikation und Expertise des Projektkoordinators sowie der Projektpartner
- Qualität der Zusammenarbeit und gegenseitiger Nutzen
- Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse
- Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Zusätzliche Kriterien für die Beurteilung von Anträgen für gemeinsame Forschungsbasen
- Einbindung in die jeweiligen nationalen Strukturen
- Mehrwert gegenüber der bisherigen Zusammenarbeit, Synergien
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
- Beteiligung der Industrie
- Commitment der Partner, eine Kooperation über einen längeren Zeitraum einzugehen
- Qualität des Projektmanagements
- Sozioökonomischer Nutzen der angestrebten Ergebnisse
- Vorhandene Infrastruktur
- Kosten und Finanzierungsmodell
- Beiträge der Partner (Eigen- u. Drittmittel/öffentliche Fördermittel; Mittel aus Förderprogrammen der Partnerländer; EU-Fördermittel)
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
7.2 Antragsfristen
Anträge werden während der gesamten Laufzeit der Ausschreibung jederzeit entgegengenommen und bearbeitet.
8. Antragsformular
Zur Vorbereitung von BMBF-Fachprogramm-, EU- und Eurostars-Projekten (2a, 2b, 2c) sind die Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy abgerufen oder unmittelbar beim Internationalen Büro des BMBF angefordert werden. Die Förderanträge werden ergänzt durch eine Vorhabenbeschreibung von max. zehn Seiten DIN A4 (Arial, 11 Pkt, 1,5-zeilig) (vgl. Strukturierung unter Nummer 6.2).
Bei der Antragstellung zur Vorbereitung gemeinsamer Forschungsbasen (2d) ist der Leitfaden zur Antragstellung (http://www.bmbf.de/pubRD/leitfaden_antragsteller_moel_soel.pdf) zu beachten.
Bei mehreren deutschen Partnern hat jeder Partner einen eigenen Antrag zu stellen, der mit dem Hauptpartner abgestimmt ist. Alle eingereichten Anträge müssen denselben Titel haben. Den fachlichen Projektantrag reicht der Hauptpartner für alle anderen Partner ein. Die Partner sollen ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln. Einzelheiten können einem BMBF - Merkblatt Vordruck 0110 - entnommen werden.
Anträge sind per Post (Originalantrag) und elektronisch per E-Mail einzureichen.
9. Fachliche Information und Beratung
Für fachliche Informationen und Beratungen (Adressen, Ansprechpartner, etc.) zu den Förderprogrammen des BMBF stehen die Projektträger zur Verfügung.
Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: beratung(at)foerderinfo.bund.de
Internet: www.foerderinfo.bund.de/
gebührenfreie Hotlines:
Forschungsförderung: 0800-2623 008
KMU-Förderung: 0800-2623 009
Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7. FRP (www.forschungsrahmenprogramm.de) bietet Erstinformationen, Adressen und Ansprechpartner der Nationalen Kontaktstellen.
Bei Fragen bezüglich des Eurostars-Programms wenden Sie sich bitte an das EUREKA/COST-Büro.
Internet: www.eureka.dlr.de/de/194.php
Tel.: ++49 228/3821-346
Weitere Informationen im Internet:
Die Förderdatenbank des Bundes auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) (www.foerderdatenbank.de/) informiert aktuell und vollständig über Förderprogramme und Richtlinientexte auf der Ebene des Bundes, der Länder und der EU.
Informationen über Forschungseinrichtungen in Deutschland sind u. a. zu finden unter www.forschungsportal.net oder http://www.bmbf.de/pub/bufi_2010.pdf bzw. http://www.bmbf.de/pub/bufi_2010_en.pdf.
Informationen zu abgeschlossenen und laufenden Fördervorhaben im Bereich der Forschungsförderung des BMBF und des BMWi bietet www.foerderkatalog.de/.
- Informationen zu Forschungseinrichtungen in den MOEL/SOEL finden sich unter:
www.kooperation-international.de/ - Weitergehende Informationen bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern (www.internationales-buero.de/de/2203.php) des Internationalen Büros des BMBF.
10. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 31. März 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Erika Rost
* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen. Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden.