Der Antrag auf ein deutsch-tschechisches Kooperationsprojekt sollte sowohl bei der DFG als auch bei der Czech Science Foundation GAČR nach den jeweils gültigen Richtlinien eingereicht werden. Auf deutscher Seite können alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Antrag auf Sachbeihilfe stellen, die nach den Regeln der DFG antragsberechtigt sind. Bei der elektronischen Antragstellung über das Portal „elan" wählen Antragsteller bitte den Link „Sachbeihilfe" sowie den Titel der Ausschreibung: GAČR-DFG Call 2015.
Die Ausschreibungsfrist auf tschechischer Seite ist der 31. März 2015. Die DFG bittet um zeitgleiche Einreichung der Anträge bei GAČR und DFG, um die Koordinierung der getrennten Begutachtungen sowie der Entscheidungen zu erleichtern.
Es können nur solche Anträge gefördert werden, die sowohl von der GAČR als auch von der DFG nach den jeweils vorgeschriebenen Begutachtungsverfahren zur Bewilligung vorgeschlagen wurden. Für die Förderung dieser Kooperationsanträge stehen keine gesonderten DFG-Mittel zur Verfügung, die Kooperationsanträge konkurrieren mit allen anderen DFG-Anträgen im Einzelverfahren.
Deutsche Antragsteller werden gebeten, sich ausschließlich bei den unten genannten Kontaktpersonen über die Antragsmodalitäten zu informieren.
Kontakt
Dr. Wilma Rethage
Internationale Zusammenarbeit,
D-53170 Bonn,
Tel. +49 228 885-2494,
Wilma.Rethage(at)dfg.de
Marina Hesse,
Internationale Zusammenarbeit,
D-53170 Bonn,
Tel. +49 228 885-2585,
Marina.Hesse(at)dfg.de