Der Antrag auf ein deutsch-tschechisches Kooperationsprojekt sollte sowohl bei der DFG als auch bei der GACR nach den jeweils gültigen Richtlinien eingereicht werden. Auf deutscher Seite können alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Antrag auf Sachbeihilfe stellen, die nach den Regeln der DFG antragsberechtigt sind. Bei der elektronischen Antragstellung über das Portal „elan“ wählen Antragstellerinnen und Antragsteller bitte den Link „Sachbeihilfe“ sowie den Titel der Ausschreibung: GACR-DFG Call 2016.
Die Ausschreibungsfrist auf tschechischer Seite ist der 30. März 2016. Die DFG bittet um zeitgleiche Einreichung der Anträge bei GACR und DFG, um die Koordinierung der getrennten Begutachtungen sowie der Entscheidungen zu erleichtern.
Es können nur solche Anträge gefördert werden, die sowohl von GACR als auch DFG nach den jeweils vorgeschriebenen Begutachtungsverfahren zur Bewilligung vorgeschlagen wurden. Für die Förderung dieser Kooperationsanträge stehen keine gesonderten DFG-Mittel zur Verfügung, die Kooperationsanträge konkurrieren mit allen anderen DFG-Anträgen in der Einzelförderung.
Deutsche Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, sich ausschließlich bei den unten genannten Kontaktpersonen über die Antragsmodalitäten zu informieren.
Kontakt:
Dr. Wilma Rethage
DFG Internationale Zusammenarbeit
53170 Bonn
Tel: +49 228 885-2494
E-Mail: Wilma.Rethage(at)dfg.de
Mechthild Köhler
DFG Internationale Zusammenarbeit
10117 Berlin
Tel: +49 30 206121 4322
E-Mail: Mechthild.Koehler(at)dfg.de