Den andauernden völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Situation der dortigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betrachtet die DFG weiterhin mit großer Sorge. In vielen Fällen können Forschende ihren Lebensunterhalt nicht mehr bzw. kaum noch bestreiten, weil ihre Stellen nicht mehr oder nicht in voller Höhe finanziert werden.
Antragstellerinnen und Antragsteller in Deutschland können daher ab sofort neben Mitteln für die Projektdurchführung in der Ukraine auch Mittel für den Lebensunterhalt der ukrainischen Projektleitungen in Höhe von maximal 1.000 Euro pro Monat und Projektleitung beantragen. Die Unterstützung kann im Rahmen neuer Forschungsprojekte mit Kooperationspartnerinnen und -partnern in der Ukraine entsprechend der DFG-Vorgaben zur „Kooperation mit Entwicklungsländern“ mitbeantragt werden.
Die Mittel können zudem für bereits bestehende DFG-geförderte Forschungsprojekte über sogenannte Zusatzanträge beantragt werden. Die Antragstellung ist in bereits laufenden deutsch-ukrainischen oder bislang rein deutschen Projekten möglich. Auf diese Weise können Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler aus der Ukraine nachträglich in Projekte einbezogen werden.
Auch Projekte mit geringem finanziellem Volumen zur Kooperationsanbahnung sowie zur Vorbereitung gemeinsamer umfangreicherer Projekte sind willkommen. Hierfür können Mittel im Förderinstrument „Aufbau internationaler Kooperationen“ beantragt werden.
Zum Nachlesen
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DFG (13.09.2022): Sonderprogramm für die Ukraine