Grundlegende Aufgabe der German-Ukrainian School of Governance ist die Entwicklung moderner verwaltungsbezogener Studiengänge in der Ukraine, die Einrichtung von Trainingszentren für den Öffentlichen Dienst in Berlin und Kiew sowie die Beratung zu Fragen der Implementierung des EU–Ukraine Association Agreement sein.
„In erster Linie sollen damit Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit gefördert und Good Governance zu einem Leitmotiv des Verwaltungshandelns in der Ukraine werden“, unterstreicht Gründungsmitglied Prof. Dr. Oesten Baller den Zweck des Vereins. Er ist Professor für Allgemeines Polizeirecht und Sicherheitsmanagement und Direktor des Instituts für Verwaltungsmodernisierung und Polizeireform in Mittel- und Osteuropa (IMO) an der HWR Berlin. Seit über sieben Jahren arbeitet er eng mit der Nationalen Akademie für Staatliche Verwaltung beim Präsidenten der Ukraine (NAPA) zusammen, die zentraler Partner des neu gegründeten deutsch-ukrainischen Vereins ist.
Seine Vorhaben, wie die Schaffung eines Bachelor-Studiengangs für eine neue Generation von Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten, will die German-Ukrainian School of Governance gemeinsam mit Instituten und Hochschulen in Deutschland, der Ukraine, Polen und Italien sowie in Zusammenarbeit mit Osteuropa-Expert/innen der EU umsetzen. Geplant ist darüber hinaus eine enge Kooperation mit der OSZE und mit der Venedig-Kommission des Europarates.
Europäische Standards, Rechtsstaatlichkeit, Bürgerfreundlichkeit, Serviceorientierung und vor allem Unvoreingenommenheit und Unbestechlichkeit sollen als Grundkompetenzen und -voraussetzungen vermittelt werden. Bei den zu entwickelnden Trainingsprogrammen für alle Ebenen des Öffentlichen Dienstes werden Fragen der Dezentralisierung oder Föderalisierung, Steuergerechtigkeit, Minderheitensprachen und Minderheitenrechte sowie Korruptionsbekämpfung Schwerpunkt sein.
Ferner geht es darum, künftige und gegenwärtige Mitarbeiter/innen und Führungskräfte ukrainischer Behörden und Ausbildungseinrichtungen mit den neuen Rahmenbedingungen und Herausforderungen des Assoziierungsabkommens EU–Ukraine sowie mit generellen politischen und rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union vertraut zu machen. Die Implementierung des Assoziierungsabkommens sowie die anzustrebende größtmögliche Übernahme des Acquis Communautaire der EU werden deshalb im Mittelpunkt der Beratungsprozesse stehen.
Zu den neun Gründungsmitgliedern des German-Ukrainian School of Governance e. V. gehören als gewählter Vorstand Prof. Dr. Oesten Baller (Vorsitzender), Prof. Dr. Heinrich Bücker-Gärtner (stellvertretender Vorsitzender) und Frau Prof. Dr. Dörte Busch (Schatzmeisterin) – alle HWR Berlin.
Ansprechpartner/innen
Prof. Dr. Oesten Baller
Tel.: +49 (0)30 30877-2980
E-Mail: oesten.baller(at)hwr-berlin.de
Mechthild Bonnen
Tel. +49 (0)30 30877-2981
E-Mail: mechthild.bonnen(at)hwr-berlin.de