Dieser Beschluss erneuert das Abkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Gemeinschaft über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit. Dieses Abkommen wurde in Kopenhagen am 4. Juli 2002 unterzeichnet. Dies entspricht der Bestrebung der beiden Seiten, die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik weiterzuentwickeln.
Das Abkommen sieht die Zusammenarbeit im Bereich der Erforschung vom Umwelt und Klima, Gesundheitsschutz, Energetik, Transport, Informationstechnologien vor, so der Stellvertretende Minister für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Sport, Yevhen Sulima.
In Übereinstimmung mit der Antwort-Note bestätigt das Generalsekretariat des Europäischen Rates den Erhalt der Note der ukrainischen Vertretung mit dem Vorschlag, die Gültigkeit des Abkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Gemeinschaft über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit wiederherzustellen, dessen Gültigkeit am 7. Oktober 2003 für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren wiederhergestellt wurde.
Das Gesetz an den Präsidenten der Ukraine zur Unterzeichnung weitergeleitet. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist unter der Nummer 0230 registriert.