StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)EU-Reform der Forschungsbewertung: HRK plant Teilnahme an der Nationalen Kontaktstelle der CoARA-Initiative

EU-Reform der Forschungsbewertung: HRK plant Teilnahme an der Nationalen Kontaktstelle der CoARA-Initiative

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wird der Nationalen Kontaktstelle der so genannten Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA) als Gast beitreten und die Anstrengungen für eine Reform der Forschungsbewertung auf europäischer Ebene damit noch intensiver begleiten. Die HRK-Mitgliederversammlung hat diesen Schritt Mitte Mai in ihrer Sitzung in Fulda beschlossen.

Durch ihren Gaststatus als assoziiertes Mitglied in dem derzeit von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) organisierten "National Chapter Deutschland" der CoARA möchte die HRK den inhaltlichen Austausch über Reformziele und -maßnahmen der europäischen Forschungsbewertung mit den hochschulischen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern der CoARA sowie mit weiteren deutschen und europäischen Wissenschafts­organisationen befördern. Die HRK wird zudem eine gemeinsame Arbeitsgruppe ihrer Mitgliedergruppen zu dieser Thematik einrichten, um alle Hochschultypen in die weitere Diskussion aktiv einzubinden.

Darüber hinaus empfiehlt die HRK ihren Mitgliedern, eine eigene Analyse der CoARA-Initiative in Hinblick auf mögliche Auswirkungen der geplanten Reform auf die jeweilige Hochschule vorzunehmen. Dabei könne auch geprüft werden, ob ein Beitritt für ihre Hochschule sinnvoll ist. Eine solche Auseinandersetzung mit den Prämissen des angestoßenen Reformprozesses bereite die Basis für die anstehende Auseinandersetzung der deutschen Hochschulen mit den konkreten Reformvorschlägen aus den thematischen, über Europa verteilten CoARA-Arbeitsgruppen.

Der europäische Prozess zur Reform der Forschungsbewertung war im Januar 2022 mit einem Aufruf der EU-Kommission an die Wissenschafts­organisationen in der EU gestartet worden. Ausgangspunkt ist der Befund einer zu großen Dominanz rein quantitativer Indikatoren in der Bewertung von Forschungsleistungen. Die Reformanstrengungen der EU zielen dementsprechend auf eine breitere Anerkennung unterschiedlicher Beiträge zur Qualität und Wirkung von Forschung ab, die über die Quantifizierung klassischer Publikationen und eingeworbener Drittmittel hinausgehen.

Im Juli 2022 veröffentlichte die EU-Kommission das "Agreement on Reforming Research Assessment". Dieser wissenschaftspolitischen Vereinbarung sind die Prinzipien und Verpflichtungen zu entnehmen, die der angestrebten Reform der europäischen Forschungsbewertung die Richtung vorgeben. Einrichtungen und Organisationen der europäischen Wissenschaft, die diese Vereinbarung unterzeichnen, verpflichten sich zusammenzuarbeiten, um eine systemische Reform der Forschungsbewertung in Europa zu ermöglichen. Darüber hinaus haben Unterzeichnende die Möglichkeit der CoARA-Initiative beizutreten. Europaweit haben über 700 wissenschaftliche Einrichtungen die Vereinbarung unterzeichnet. In Deutschland sind es bislang knapp über 30.

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Quelle: Hochschulrektorenkonferenz Redaktion: von Julia Arning, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland EU Themen: sonstiges / Querschnittsaktivitäten Strategie und Rahmenbedingungen

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