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Europäisches Innovations- und Technologieinstitut: EU-Kommission schlägt Strategie für 2021-2027 vor

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Die Europäische Kommission hat am 11. Juli eine Neufassung der Rechtsgrundlage des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) sowie eine neue Strategische Innovationsagenda für den Zeitraum 2021-2027 vorgeschlagen.

Das EIT wurde 2008 als eine unabhängige Einrichtung der EU errichtet, um die Innovationsfähigkeit Europas zu fördern. Mit den heute angenommenen Vorschlägen wird das EIT an das nächste Forschungs- und Innovationsprogramm der EU „Horizont Europa“ (2021-2027) angepasst. Mit einem vorgeschlagenen Budget von 3 Mrd. EUR – d. h. 600 Mio. EUR bzw. 25 % über dem Budget der laufenden Strategischen Innovationsagenda (2014-2020) – wird das EIT Aktivitäten bestehender und neuer Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) finanzieren und das Innovationspotenzial von 750 Hochschuleinrichtungen fördern.

Mit der für 2021-2027 vorgeschlagenen Strategischen Innovationsagenda sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Stärkung der regionalen Wirkung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften: In Zukunft wird das EIT seine Netzwerke ausbauen, indem es durch regionale Outreach-Strategien mehr Hochschuleinrichtungen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen einbezieht. Die Auswahl der Kooperationspartner und die Vorbereitung der Aktivitäten der KIC sollen inklusiver werden. Die KIC werden auch Verknüpfungen mit den Strategien für intelligente Spezialisierung entwickeln, einer EU-Initiative zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen, die alle Regionen in die Lage versetzen soll, ihre eigenen Wettbewerbsvorteile zu ermitteln und auszubauen.
  • Förderung des Innovationspotenzials im Hochschulbereich: Das EIT wird 750 Hochschuleinrichtungen mit Finanzmitteln, Fachwissen und Beratung unterstützen, die sie nutzen können, um wirtschaftliche Tätigkeiten in ihren jeweiligen Interessenschwerpunkten zu entwickeln. Das Institut wird insbesondere in Ländern mit geringerer Innovationsleistung Maßnahmen konzipieren und durchführen. Dabei stützt sich das EIT auf erfolgreiche politische Initiativen wie HEInnovate‚ ein kostenloses Selbstbewertungsinstrument für Hochschuleinrichtungen aller Art, oder den Rahmen für die Bewertung der regionalen Innovationswirkung, mit dem Hochschulen bewerten können, wie sie die Innovation in den Regionen, in denen sie angesiedelt sind, fördern.
  • Gründung neuer KIC: Das EIT wird zwei neue KIC in Bereichen gründen, die von besonderer Relevanz für die politischen Prioritäten von Horizont Europa sind. Die erste neue KIC soll sich auf die Kultur- und Kreativwirtschaft konzentrieren und 2022 anlaufen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein Sektor mit hohem Wachstumspotenzial, der von zahlreichen lokalen Initiativen geprägt, für die Menschen sehr attraktiv und zudem komplementär mit den acht bereits existierenden KIC ist. Der vorrangige Bereich einer zweiten neuen KIC, die 2025 anlaufen soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Die neugefasste EIT-Verordnung und der Beschluss der Kommission über die Strategische Innovationsagenda für 2021-2027 werden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Erörterung und Annahme vorgelegt. Sie soll mehr Rechtsklarheit schaffen und eine bessere Abstimmung mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation gewährleistet. Mit der neuen Rechtsgrundlage soll auch ein schlankes und vereinfachtes Finanzierungsmodell für das EIT eingeführt werden, das mehr zusätzliche private und öffentliche Investitionen anregt. Schließlich sollen auf diese Wesie die Verwaltungsstrukturen des EIT gestärkt werden.

Der Eintrag zum EIT auf der Website für Innovation im Bildungswesen enthält unter Related Documents die von der Kommission vorgeschlagene Rechtsvorschriften.

Zum Nachlesen

Quelle: Europäische Kommission Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Innovation Strategie und Rahmenbedingungen

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