StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Kollaborative Wirtschaft: EU-Kommission will mit Agenda rechtliche Klarheit für neue Geschäftsmodelle schaffen

Kollaborative Wirtschaft: EU-Kommission will mit Agenda rechtliche Klarheit für neue Geschäftsmodelle schaffen

Berichterstattung weltweit

Dienstleistungen und Portale der kollaborativen Wirtschaft sind in Europa in den vergangenen Jahren schnell gewachsen. Nationale und lokale Behörden reagieren hierauf mit einem Flickwerk verschiedener Regelungen. Die EU-Kommission will einer Zersplitterung des Binnenmarkts entgegenwirken und hat dazu am 2. Juni Klarstellungen zu den wichtigsten rechtlichen Fragen vorgelegt.

Der Begriff „kollaborative Wirtschaft" bezeichnet Geschäftsmodelle, bei denen Tätigkeiten durch kollaborative Plattformen ermöglicht werden, die einen offenen Markt für die vorübergehende Nutzung von Waren oder Dienstleistungen schaffen, welche häufig von Privatpersonen angeboten werden. Die kollaborative Wirtschaft ist klein, wächst aber schnell und gewinnt in einigen Branchen in bedeutendem Maße an Marktanteil, darauf reagieren nationale und lokale Behörden in Europa bislang mit einem Flickwerk verschiedener Regulierungsmaßnahmen. Diese uneinheitliche Behandlung neuer Geschäftsmodelle schafft Unsicherheit für herkömmliche Unternehmen, neue Dienstleistungsanbieter und Verbraucher gleichermaßen. Außerdem kann sie Innovationen, die Entstehung von Arbeitsplätzen und Wachstum behindern. Wie in ihrer Binnenmarktstrategie angekündigt, hat die Kommission am 2. Juni 2016 Leitlinien für die Mitgliedstaaten veröffentlicht, um zu einer ausgewogenen Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft beizutragen.

Die Mitteilung „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ enthält Leitlinien dafür, wie das bestehende EU-Recht in diesem dynamischen und sich schnell entwickelnden Bereich angewandt werden sollte. Sie bietet Klarstellungen zu wichtigen Fragen, mit denen sowohl Marktteilnehmer als auch Behörden konfrontiert sind, z. B.:

  • Welche Marktzugangsanforderungen können auferlegt werden?
  • Wer ist haftbar, wenn es zu Problemen kommt?
  • Wie werden die Nutzer durch das EU-Verbraucherrecht geschützt?
  • Wann liegt ein Arbeitsverhältnis vor?
  • Welche Steuervorschriften finden Anwendung?

In der Mitteilung werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die bestehenden Rechtsvorschriften im Sinne der Leitlinien zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. Die Kommission wird das sich rasch ändernde rechtliche Umfeld und die wirtschaftlichen Entwicklungen überwachen. Sie wird Veränderungen der Preise und der Qualität der Dienstleistungen verfolgen sowie mögliche Hindernisse und Probleme aufzeigen, die auf voneinander abweichende nationale Regelungen oder Regelungslücken zurückgehen.

Zum Nachlesen:

Quelle: Europäische Kommission - Aktuelles Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Wirtschaft, Märkte Strategie und Rahmenbedingungen

Weitere Informationen

Projektträger