StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)AdaptIVe - Europäisches Forschungsprojekt zu autonomen Automobilen

AdaptIVe - Europäisches Forschungsprojekt zu autonomen Automobilen

Autos, die alleine einparken, die Spur halten, ganz ohne Eingreifen eines Menschen fahren: Daran arbeitet ein neuer europaweiter Forschungsverbund. Welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, untersucht die Forschungsstelle RobotRecht an der Universität Würzburg.

Das neue europaweite Forschungsprojekt AdaptIVe – Die Abkürzung steht für Automated Driving Applications and Technologies for Intelligent Vehicles –vereint 29 Forschungseinrichtungen, Zuliefererfirmen und Automobilhersteller. Vertreten sind beispielsweise Universitäten aus Würzburg, Leeds und Trient sowie Firmen wie Volkswagen, Bosch, Daimler, Ford, Opel, Renault und Volvo. Ziel ist es unter anderem, „neue und integrierte automatische Funktionen zu entwickeln, die dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen“, wie es in der Projektbeschreibung heißt. Menschliche Fehler sollen mit Hilfe neuer Technik minimiert und der Verkehrsfluss verbessert werden.

Von Würzburger Seite ist der Jurist Professor Eric Hilgendorf mit im Boot. Mit seiner Forschungsstelle „RobotRecht“ liegt bei ihm die Federführung der juristischen Analyse dieser Systeme für ganz Europa. Insgesamt fördert die EU das Projekt mit rund 16 Millionen Euro; 230.00 Euro davon erhält die Forschungsstelle RobotRecht.

„Automatische Einparkhilfen, Spurhalte- und Stau-Assistenten sind keine Visionen mehr, sondern High-Tech-Bauteile, die in zunehmendem Maß zur Serienausstattung von Premiumfahrzeugen gehören“, erklärt Eric Hilgendorf. Aus rechtlicher Sicht seien diese teilautonomen Fahrzeuge äußerst problematisch. „Wer haftet beispielsweise, wenn eine automatische Einparkhilfe einen Unfall verursacht?“, fragt der Jurist. Und wer besitzt die Rechte an den Daten im Unfalldatenspeicher? Dürfen Hersteller Daten ihrer Kunden an Datenhändler verkaufen? Und wie ist es aus rechtlicher Seite zu bewerten, wenn Hacker mittels einer Sabotage-Software Fahrzeuge zum „Crashen“ bringen?

Der gesetzliche Rahmen von heute sieht vor, dass der Fahrer allein für die Fahrsicherheit verantwortlich ist. Daraus ergibt sich die gesetzliche Mindestanforderung, dass er sein Fahrzeug zu jeder Zeit kontrollieren kann. Während sich diese Forderung mit den heute üblichen Assistenzsystemen noch mehr oder weniger gut in Einklang bringen lässt, sieht das bei autonomen Fahrzeugen anders aus. „In diesem Fall eignet sich das Kriterium der Kontrolle durch den Fahrer nicht mehr als Grundlage für rechtliche Vorschriften”, sagt Hilgendorf. Der fundamentale Wandel der Technik mache deshalb Anpassungen des rechtlichen Rahmens zwingend erforderlich – und das EU-weit. Mit ein paar Wochen Arbeit ist es dafür nicht getan. Hilgendorf ist sich sicher: Bis die ersten Roboterfahrzeuge über europäische Straßen fahren werden, ist noch sehr viel juristische Arbeit zu leisten.

Kontakt

Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik,
+49 931 31-82304
hilgendorf(at)jura.uni-wuerzburg.de

Quelle: Julius-Maximilians-Universität Würzburg / IDW Nachrichten Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Mobilität

Weitere Informationen

Projektträger