Mussten früher Studierende beweisen, dass sie während ihres Auslandsstudiums gleichwertige Studienleistungen erbracht haben, sind heute die Hochschulen verpflichtet nachzuweisen, dass eine Leistung in zentralen Punkten von den Anforderungen abweicht, wenn sie diese nicht anerkennen wollen.
Das Konzept des „wesentlichen Unterschieds“ und die Beweislastumkehr sind zentrale Bestandteile des internationalen „Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, der sogenannten Lissabon-Konvention. Diese ist Maßstab für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem der Unterzeichnerstaaten – darunter auch die Bundesrepublik – erbracht worden sind.
Obwohl die Lissabon-Konvention in Deutschland bereits 2007 in Bundesrecht überführt wurde, besteht bei der Umsetzung ihrer Grundsätze im Detail noch Informations- und Klärungsbedarf. Die Hochschulen stehen vor der Herausforderung, transparente, zügige Verfahren und eine entsprechende Qualitätssicherung zu etablieren.
Zwei neue Publikationen des Projekts nexus der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bieten Hochschulen und Studierenden diesbezüglich Hilfestellung. Sie werden heute in Berlin im Rahmen der ebenfalls von nexus ausgerichteten Tagung „Studentische Mobilität Fördern! Herausforderungen und Chancen der Anerkennungspraxis an Hochschulen“ vorgestellt.
Der neue Flyer „Auslandsstudium und Anerkennung“ klärt Studierende über ihre Rechte und Pflichten bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen auf. So sollten Studierende, die einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule planen, vor dem Auslandsaufenthalt immer eine Lernvereinbarung, das sogenannte Learning Agreement, abschließen. Für Hochschulen ist ein Leitfaden entstanden, der über die Grundlagen der Lissabon-Konvention aufklärt und Vorschläge zur Gestaltung von verbindlichen und transparenten Anerkennungsverfahren enthält.
Flyer und Leitfaden können unter www.hrk-nexus.de/anerkennung heruntergeladen oder als Druckfassung beim Projekt nexus (nexus(at)hrk.de) bestellt werden.
Weitere Informationen:
http://www.hrk-nexus.de/themen/anerkennung/leitfaden-zur-anerkennung/