StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Das EU-Einheitspatent - besserer Schutz für europäische Innovatoren

Das EU-Einheitspatent - besserer Schutz für europäische Innovatoren

Ein neues Abkommen hat den Weg für ein wirklich einheitliches europäisches Patent geebnet. Es wird europäischen Erfindern und Innovatoren die umfassende Unterstützung geben, die sie im Binnenmarkt benötigen - und das zu einem Bruchteil der aktuellen Kosten.

"Wachstum durch Innovation ist nachhaltig. Denn es entwickelt sich auf organische Weise in den Unternehmen und wird nicht durch teure steuerliche Unterstützung oder Anreize von außen geschaffen", sagte Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU. Innovation und Kreativität sind der Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen in der gesamten EU. Die richtigen Rahmenbedingungen für Innovatoren bereitzustellen, ist ein zentraler Bestandteil der Kommissionsarbeit in diesem Bereich und beinhaltet Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsinitiativen sowie den Zugang zu Finanzmitteln für neu gegründete KMU. Aber das ist noch nicht alles: Sobald ein Produkt erfunden ist, sind Unternehmen und Privatpersonen auf ein klares und erschwingliches Patentverfahren angewiesen, das sie vor Fälschung und Verwertung durch Dritte schützt. Und genau hier setzt das neue EU-Einheitspatent an.

Obwohl europäische Patente derzeit einen umfangreicheren und besseren Schutz von Erfindungen bieten als die meisten anderen Patentsysteme auf der Welt, schrecken Kosten und Verwaltungsaufwand viele Unternehmen davon ab, es auch tatsächlich zu nutzen. Einige versuchen stattdessen sogar, ihre Erfindungen über amerikanische Patente zu schützen. Ein einfacheres und billigeres Verfahren ist demnach mehr als überfällig.

Eine einheitliche Lösung

Innovative Unternehmen, die ein Patent in Europa geltend machen wollen, haben derzeit die Wahl zwischen einem nationalen Patent (nur im jeweiligen Mitgliedstaat gültig) oder einem "europäischen Patent", das jedoch in jedem Mitgliedstaat separat angewandt werden muss verbunden mit sehr hohen Kosten. Doch es steht eine Veränderung an, und zwar in Form des "europäischen Einheitspatents", das die Kommission im Winter 2012/13 vorgestellt hat: Ein Paket aus Regelungen und Vereinbarungen, welches das Einheitspatent etabliert und die Zuständigkeit in Streitfällen (sowohl zum Einheitspatent als auch zum "europäischen Patent") regelt. Zurzeit wird es von den 25 Mitgliedsstaaten ratifiziert, in denen es gültig sein wird. Das Einheitspatent wird als dritte Patentoption zur Verfügung stehen und somit europäischen Unternehmen mehr Auswahlmöglichkeiten bieten. Für die entsprechende Erfindung wird es in allen 25 Ländern einen einheitlichen Schutz geben und die Verwaltungskosten eine einmal fällige Gebühr werden sich auf rund 5.000 Euro belaufen. Das Europäische Patentamt wird die Befugnis erhalten, sowohl das neue Einheitspatent als auch das aktuelle "klassische" europäische Patent zu erteilen. Das Paket schafft ein einheitliches Patentgericht, zuständig nur für Verletzungsstreitigkeiten. Dies bedeutet, dass kreative europäische Unternehmen doppelt profitieren: zum einen von geringeren finanziellen und administrativen Belastungen bei Patentierungsverfahren und zum anderen von der Gewissheit über die gerichtliche Zuständigkeit.

Das Einheitspatent tritt in Kraft, sobald 13 der teilnehmenden Mitgliedstaaten (darunter Deutschland, Frankreich und Großbritannien) das Abkommen ratifiziert haben. Wahrscheinlich wird dies Ende 2015 oder Anfang 2016 der Fall sein. Das Einheitspatent wird in der gesamten EU den Unternehmen die Sicherheit geben, die sie heute benötigen, um Investitionen zu tätigen, die unserer Wirtschaft von morgen nutzen.

Weitere Informationen:

Quelle: Europäische Kommission - Aktuelles Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Strategie und Rahmenbedingungen Ethik, Recht, Gesellschaft Innovation

Weitere Informationen

Projektträger