StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)EU-Bewertung von Glyphosat geht in die nächste Phase

EU-Bewertung von Glyphosat geht in die nächste Phase

Bei der Neubewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat in der EU ist ein wichtiges Etappenziel erreicht: Deutschland, das in der EU als Berichterstatter für den Wirkstoff Glyphosat fungiert, hat den Entwurf des Bewertungsberichts an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übergeben.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass Glyphosat die EU-Kriterien erfüllt und dass damit die Voraussetzungen für eine weitere Genehmigung als Pflanzenschutzmittelwirkstoff vorliegen. Dem Bericht zufolge gehen von Glyphosat keine Gefahren für die Gesundheit aus. Es wird aber ein verbessertes Risikomanagement zum Schutz der biologischen Vielfalt empfohlen.

Der Bewertungsbericht wurde im Rahmen der EU-Neubewertung von Glyphosat nach intensiver und sorgfältiger fachlicher Prüfung aller neuen Erkenntnisse erstellt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist in Deutschland für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig und koordiniert die Mitwirkung Deutschlands an den europäischen Gemeinschaftsverfahren. Teilberichte kamen vom Bundesinstitut für Risikobewertung (Gesundheit), vom Julius Kühn-Institut (Wirksamkeit, Nutzen, Bienen) und vom Umweltbundesamt (Naturhaushalt). Das BVL selber war für die Bewertung der physikalischen und chemischen Eigenschaften verantwortlich. Weiterhin war die Slowakei als Co-Berichterstatter an der Erstellung des Berichts beteiligt; Beiträge kamen vom Wasserforschungsinstitut in Bratislava, einer Behörde im Geschäftsbereich des slowakischen Umweltministeriums.

In die Neubewertung flossen neben den bereits im ersten EU-Bewertungsverfahren verwendeten Unterlagen auch neue Studien ein, die die Antragsteller seit der ersten Bewertung von Glyphosat im Jahr 2002 vorgelegt hatten. Dazu hatten sich 24 Firmen zu einem Konsortium zusammengeschlossen und ein gemeinsames Dossier eingereicht. Beiträge kamen auch von Umweltverbänden und anderen Stellen. In Neubewertungsverfahren hat grundsätzlich jede Person die Möglichkeit, Informationen vorzulegen, die zur Bewertung beitragen können. Darüber hinaus gingen mehr als 1.000 neue Veröffentlichungen zum Wirkstoff Glyphosat in die Bewertung ein. Es wurden auch alle Studien geprüft, die in den letzten Jahren zu Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Medien geführt hatten.

Auch vor dem Hintergrund der neuen Studien und Erkenntnisse kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nach wie vor alle Kriterien erfüllt, die das EU-Recht an Pflanzenschutzmittelwirkstoffe stellt. Maßstab waren die erhöhten Anforderungen, die seit 2011 mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zu erfüllen sind.

Bedenken bestehen allerdings in Hinsicht auf den Schutz der biologischen Vielfalt. Zwar ist Glyphosat für Vögel, Säugetiere und Insekten nicht unmittelbar schädlich. Breitbandherbizide wie Glyphosat töten jedoch auf den behandelten Kulturflächen auch diejenigen Pflanzen ab, die Insekten wie Schmetterlingen und Wildbienen Nahrung bieten. Damit kann auch Feldvogelarten wie dem Rebhuhn und der Feldlerche die Nahrungsgrundlage beeinträchtigt werden. Der Bericht empfiehlt deshalb der Europäischen Kommission, die Genehmigung für Glyphosat mit der Maßgabe zu verbinden, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um solche Effekte und nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu reduzieren.

Die EFSA wird den Bewertungsbericht voraussichtlich im Januar 2014 öffentlich zugänglich machen und das sogenannte Peer-Review-Verfahren einleiten. Dabei werden Wissenschaftler aus den Behörden der Mitgliedstaaten und der EFSA den Bewertungsbericht kritisch prüfen. Überdies wird im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bei der EFSA jedermann die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Am Ende wird die EFSA die Ergebnisse des Peer Review in Form eines Gutachtens zusammenfassen. Der Bewertungsbericht zusammen mit dieser „EFSA-Schlussfolgerung“ wird dann die Entscheidungsgrundlage für die Europäische Kommission bilden.

Die vollständige Pressemitteilung des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, mit ausgewählten Ergebnissen der Studie und weiteren Hintergrundinformationen finden Sie auf den Seiten des Informationsdienst Wissenschaft (idw).

Quelle: IDW Nachrichten / Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Lebenswissenschaften Ethik, Recht, Gesellschaft

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