StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)EU-Kommission: Aktionsplan zur Reform der Forschungsbewertung

EU-Kommission: Aktionsplan zur Reform der Forschungsbewertung

Berichterstattung weltweit

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung zur Reform der Forschungsbewertung (CoARA) veröffentlicht. Dieser Plan steht im Zusammenhang mit der politischen Agenda zum Europäischen Forschungsraum und soll zur Anwendung wissenschaftsadäquater Bewertungskriterien und -verfahren beitragen, die u.a. durch eine inklusivere Anerkennung der Vielfalt im Wissenschaftsprozess mehr Qualität und Impact von Forschungsergebnissen ermöglichen.

Zur Weiterentwicklung der Forschungsbewertung in Europa wurde im Juli 2022 eine Vereinbarung für eine Reform vorgestellt. Zu deren Umsetzung konstituierte sich im Dezember des gleichen Jahres die Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA).

Für jede der zehn Verpflichtungen aus der Vereinbarung listet der nun vorgelegte Plan laufende und bereits umgesetzte Maßnahmen (auf EU-Ebene) sowie für die Zukunft geplante Maßnahmen (z. B. im Rahmen des nächsten Forschungsrahmenprogramms (FP 10) auf. Die EU-Kommission erwägt u. a. die folgenden Maßnahmen:

  • Identifizierung möglicher Verbesserungen der Auswahlkriterien für Projektvorschläge im Hinblick auf das nächste EU-Rahmenprogramm (FP10) – zwecks Berücksichtigung der Vielfalt im Wissenschaftsprozess für mehr Qualität und Wirkung von Forschungsergebnissen.
  • Identifizierung möglicher Verbesserungen bei den durch Antragstellende einzureichenden Informationen, um die Vielfalt von Forschungsbeiträgen verschiedener Karrierephasen bestmöglich zu berücksichtigen.
  • Identifizierung möglicher Verbesserungen der Berichtsformulare und der Key Impact Pathways, insbesondere im Hinblick auf FP10, um die Vielfalt von Forschungsergebnissen zu berücksichtigen.
  • Erwägung einer Erprobung innovativer Verfahren zur Bewertung von Projektvorschlägen.
  • Identifizierung möglicher Verbesserungen bei den Key Impact Pathways (im Hinblick auf die Entwicklung von FP10) – damit quantitative Indikatoren verantwortungsvoll eingesetzt werden.
  • Überprüfung der geplanten Kriterien, Instrumente und Verfahren für FP10, damit diese mit den Grundsätzen und Verpflichtungen der o.g. Vereinbarung in Einklang stehen.

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Quelle: Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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