Am 5. Januar hat die Europäische Kommission das Standardformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (engl.: European Single Procurement Document, ESPD) verabschiedet. Mit dieser neuen Form der Antragstellung soll die Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen auf europäischer Ebene vereinheitlicht und bürokratische Hindernisse vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen abgebaut werden.
Die EEE ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Reform der öffentlichen Auftragsvergabe (public procurement reform) und tritt am 18. April 2016 in Kraft. Das Antragsverfahren muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 18. Oktober 2018 in ausschließlich elektronischer Form eingeführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine schriftliche Antragstellung möglich. Für die Implementierung und Einbindung in bestehende elektronische Vergabeverfahren stehen Fördergelder der Connecting Europe Facility (CEF) bereit.
Zum Nachlesen
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission (05.01.16): Commission further simplifies public procurement across the EU
- Durchführungsverordnung der Kommission zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (05.01.16)