StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Europäische Kommission: Mit Reform der Unternehmensbesteuerung Anreize für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten setzen

Europäische Kommission: Mit Reform der Unternehmensbesteuerung Anreize für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten setzen

Berichterstattung weltweit

Die Kommission hat am 25. Oktober einen Vorschlag für eine Reform der Besteuerung von Unternehmen im Binnenmarkt vorgelegt. Darin enthalten ist die Möglichkeit erhöhter Abzüge für Aufwendungen für Forschung und Entwicklung.

Die Besteuerung in der EU fairer und effizienter zu machen, ist eine der höchsten politischen Prioritäten der Kommission. Langfristig ist dazu eine umfassendere Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU erforderlich. Einen Schritt in diese Richtung hat die Europäische Kommission am 25. Oktober mit ihrem Vorschlag für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) getan. Der GKKB-Entwurf bietet den Mitgliedstaaten ein neues System für die Besteuerung multinationaler Unternehmen, das die EU unternehmensfreundlicher machen und gleichzeitig die wichtigsten Formen der Gewinnverlagerung unterbinden wird. Ein neuer Anreiz für Forschung und Entwicklung (FuE) soll Unternehmen ermuntern, in Forschung und Innovation zu investieren.

Forschung und Entwicklung sind wichtige Wachstumsmotoren. Das derzeitige durchschnittliche FuE-Investitionsniveau liegt in den EU jedoch unterhalb des Niveaus in einigen anderen Industrieländern. Die geplante GKKB soll die Innovation in Europa dadurch fördern, dass FuE-Aufwendungen steuerlich besonders abzugsfähig sind. Alle Unternehmen sollen ihre FuE-Aufwendungen vollständig – sowie je nach Höhe ihrer Aufwendungen noch einen zusätzlichen Prozentsatz in Abzug bringen können: Für FuE-Aufwendungen bis zu 20 Mio. EUR können zusätzlich weitere 50 %, von dem 20 Mio. EUR übersteigenden Anteil der FuE-Aufwendungen können noch weitere 25 % abgezogen werden.

    Beispiel

    Ein Unternehmen wendet in einem bestimmten Jahr 30 Mio. EUR für FuE auf. Es darf:

    - die Aufwendungen vollständig von seinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen = 30 Mio. EUR
    - weitere 50 % der ersten 20 Mio. EUR abziehen = 10 Mio. EUR
    - weitere 25 % der verbleibenden 10 Mio. EUR abziehen = 2,5 Mio. EUR.
    Insgesamt kann das Unternehmen aufgrund seiner FuE-Aufwendungen 42,5 Mio. EUR von seiner Steuerbemessungsgrundlage abziehen.

Start-up-Unternehmen sollen noch weitergehende Steuererleichterungen genießen: Sie können 200 % ihrer gesamten FuE-Aufwendungen anrechnen. Dies sollte jungen, innovativen Unternehmen, die zahlreiche Arbeitsplätze schaffen und zu dynamischeren, wettbewerbsfähigeren Märkten beitragen, einen wichtigen Impuls geben. 

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Quelle: Europäische Kommission Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen Wirtschaft, Märkte

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