StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Europäische Union erweitert Aufenthaltsrecht für Forscher und Studenten aus Drittstaaten

Europäische Union erweitert Aufenthaltsrecht für Forscher und Studenten aus Drittstaaten

Berichterstattung weltweit

Das Europäische Parlament hat eine neue Richtlinie im Ausländerrecht erlassen, welche Forscher und Studenten aus Drittstaaten betrifft. Durch die neue Richtlinie soll ihnen der Zugang zu Lehre und Forschung an europäischen Hochschulen erleichtert und attraktiver gemacht werden.

Die neue EU-Richtlinie sichert Studenten und Forscher das Recht zu, sich auch nach Studienabschluss oder Ende des Forschungsaufenthalts über einen Zeitraum von mindestens 9 Monaten im jeweiligen EU-Staat für die Suche eines Arbeitsplatzes oder die Gründung eines eigenen Unternehmens aufzuhalten. Auch wird ihnen eine höhere Mobilität innerhalb der EU über längere Zeiträume als bisher eingeräumt (z.B. für Austauschsemester). Zudem wird Familienmitgliedern von Forschern die Möglichkeit des Familiennachzugs und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zugesprochen. Auch dürfen nach der neuen Richtlinie ausländische Studenten nun bis zu 15 Stunden wöchentlich arbeiten.

Die neue Richtlinie ist innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.

Zum Nachlesen:

Quelle: University World News Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Bildung und Hochschulen Fachkräfte Strategie und Rahmenbedingungen

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