Das jetzt von AFSSET vorgelegte Gutachten enthält die Ergebnisse, zu denen eine Expertengruppe bei der Evaluierung der Risiken gelangt ist, die für das allgemeine Publikum und die Umwelt mit Nanomaterialien verbunden sind.
Das Gutachten hat mehrere hundert Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgfegenstände identifiziert, die Nanomaterialien enthalten (u.a. Textilien, Kosmetika, Nahrungsmittel, Sportartikel, Baustoffe). Neue Studien - so der Bericht - legten hinsichtlich bestimmter Produkte die Möglichkeit von Risiken für die Gesundheit und für die Umwelt nahe.
Wegen fortbestehender Unsicherheiten empfiehlt AFSSET im Sinne der Vorsichtsprinzips ohne weiteres Zuwarten dadurch tätig zu werden, dass
- die "Nachverfolgbarkeit" von Nanomaterialien verbindlich gemacht wird.
Dies erfordere eine Kennzeichnungspflicht seitens der Hersteller. - eine klare Etikettierung eingeführt wird, die über das Vorhandensein von Nanomaterialien in Produkten und über die Möglichkeit deren Freisetzung bei der Benutzung der Produkte informiert
- die Möglichkeit der Untersagung des Gebrauchs bestimmter Nanomaterialien, deren Nutzen im Verhältnis zu potenziellen Gefahren gering ist, eingeführt wird.
- das französische und europäische Regelwerk in der Weise harmonisiert werden, dass die Einführung der jeweils "best pratices" gewährleistet ist; insbesondere Revision der EU-Reach-Richtlinie, um in Produkten verarbeitete Nanomaterialien in spezifischer Weise berücksichtigen zu können.
AFSSET macht in seinem Gutachten Empfehlungen zur Entwicklung einer neuen Methode der Evaluierung von Gesundheitsrisiken, die den spezifischen Eigenschaften der Nanomaterialien jeweils angepasst seien.
AFSSET hat die "klassische Evaluierungsmethode von Risiken" auf vier verschiedene Produkte des laufenden Gebrauchs angewandt:
- antibakterielle Socken, die Nanopartikel aus Silber enthalten
- selbstreinigenden Zement
- Sonnenkreme, die Titan-Dioxyd enthält
- Ernährungs-Silizium, das nanometrische Zusätze enthält.
AFSSET stellt fest, daß zur Zeit nur 2 % der zu Nanomaterialien veröffentlichten Studien deren Risiken für Gesundheit und Umwelt zum Gegenstand haben. Die ersten Anstrengungen müssten sich der Frage der Normierung der Eigenschaften von Nanomaterialien widmen. Hierbei lägen die Prioritäten der Forschung auf der Toxologie, der Ökotoxologie und der Messung von Expositionen .
AFSSET will im Wege der Selbstbefassung in zwei Jahren mittels seiner Arbeitsgruppe eine vereinfachte Evaluierungsmethode der mit Nanomaterialien verbundenen Risiken definieren.
Angesichts dieser "beträchtlichen Baustelle" hält AFSSET, um zu einer Arbeitsteilung zu gelangen, eine Vernetzung zwischen den europäischen und internationalen Organismen für erforderlich. Die OECD und ISO hätten bereits mit der Arbeit begonnen.
AFSSET koordiniert ihrerseits das europäische Projekt "nanogenotex", das die Identifizierung der Gene und der ADN von 14 Nanomaterialien zum Ziel hat. 18 Organismen aus 13 Ländern sind daran beteiligt.
Dem AFSSET-Gutachten liegt eine "lettre de saisine" vom 5.6.2008 zugrunde, die vom französischen Gesundheitsministerium, dem Umweltministerium und dem Arbeitsministerium auf der Ebene der jeweils zuständigen Abteilungsleiter unterzeichnet ist (Annex 1 zu dem AFSSET-Gutachten).