Neue Regeln für die Zulassung von Agenturen in Deutschland inkorporieren jetzt die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG).
Auch hat der Akkreditierungsrat beschlossen, der Kultusministerkonferenz neue Regeln für die Akkreditierung von Joint Programmes und anderer internationaler Studiengänge vorzulegen. Damit kam er einer Bitte von Bund und Ländern nach, die in ihrer Internationalisierungsstrategie die Förderung von Joint Programmes anstreben.
Ferner hat der Akkreditierungsrat ein Memorandum of Affilliation (MOA) mit dem US-amerikanischen Council for Higher Education Accreditation (CHEA) unterzeichnet und damit erstmals eine formelle Kooperation in die USA etabliert.
Zuvor hatte sich der Akkreditierungsrat mit den Leitungen der in Deutschland zugelassenen Akkreditierungsagenturen beraten. Alle Anwesenden betonten die Leistungen, die die externe Qualitätssicherung in den letzten 15 Jahren erbracht habe. Sie erklärten ihr Interesse und ihre Bereitschaft, an der näheren Ausgestaltung der neuen Rechtsgrundlage für die Akkreditierung, die durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2016 erforderlich geworden ist, mitzuwirken.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland. Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Sie legt Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung fest, zertifiziert Agenturen, die die Verfahren der Studiengang- und Systemakkreditierung durchführen, und überwacht die Arbeit der Agenturen.
Kontakt:
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
E-Mail: bartz(at)akkreditierungsrat.de