Der Aufruf richtet sich neben unabhängigen individuellen Experten auch an Unternehmen, Innovationsagenturen, Forschungsinstitute, Hochschulen oder Organisationen der Zivilgesellschaft.
Interessierte Personen können sich über eine Internetplattform registrieren (siehe Link oben). Bei erfolgreicher Aufnahme in die Datenbank werden die Experten zur Evaluierung von Förderanträgen und zur Beaufsichtigung von Projekte im Rahmen von Horizont 2020 hinzugezogen.
Die gestellten Anforderungen, um als Experte in die EU-Datenbank aufgenommen zu werden, finden sich im Aufruf der Kommission.