In seiner gestrigen Sitzung in Berlin hat sich der Senat dafür ausgesprochen, sowohl die Option einer Vollkostenrechnung als auch die Möglichkeit von Pauschalabrechnungen im nächsten europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ zu erhalten. Die Hochschulen, die in Richtung der Vollkostenrechnung voranschreiten wollen, sollten durch die Rahmenbedingungen der EU unterstützt werden.
Der Europäische Ministerrat und das Europaparlament verhandeln noch bis zum 17. Juni in erster Lesung das Gesetzespaket zu „Horizont 2020“. Dabei ist ein umstrittener Punkt die Kostenerstattung. Während der Ministerrat das Modell einer vereinheitlichten Abrechnung durch Pauschalen anstrebt, möchte das Europaparlament zusätzlich zu den Einheitssätzen die Option einer Vollkostenrechnung erhalten.
Die HRK unterstützt die Forderung nach einer Vollkostenrechnungsoption und weist darauf hin, dass diese möglichst einfach handhabbar und wenig fehleranfällig sein sollte. Das europäische Methodenzertifikat im 7. Forschungsrahmenprogramm hat sich als nicht praxistauglich und nicht wissenschaftsadäquat herausgestellt. Stattdessen sollten zukünftig die national gebräuchlichen Buchhaltungsstandards bei europäischen Projekten anerkannt werden.
HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler erläuterte die Position des Senats heute in Berlin: „Wir können die Haltung der Europäischen Kommission und des Ministerrats nicht nachvollziehen, nach der Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen künftig nicht mehr die realen Projektkosten auf Vollkostenbasis abrechnen dürfen, wenn sie dies können und wollen. Eine Vollkosten-Option könnte gerade für Hochschulen mit großen Forschungsinfrastrukturen sinnvoll sein. Es ist auch keine echte Vereinfachung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, alle Teilnehmer bei der Kostenerstattung über einen Kamm zu scheren. Eine Vereinfachung wäre es vielmehr, wenn Hochschulen diejenige Kostenrechnungsmethode wählen könnten, welche ihren Bedürfnissen am besten gerecht wird."