Vertreter der Lebensmittelwirtschaft und des Handels, der Europäischen Kommission sowie deutscher und europäischer Lebensmittelkontrollbehörden und Schwesterbehörden aus Drittländern diskutierten die Auswirkungen des globalisierten Lebensmittelhandels auf die Sicherheit der Produkte.
Verbraucher in Deutschland wie in Europa oder den USA können heute Lebensmittel aus der ganzen Welt zu fast jeder Jahreszeit erwerben. Der dafür erforderliche Lebensmittelhandel wird sich – vor dem Hintergrund der wachsenden Weltbevölkerung und sich ändernder Verzehrsgewohnheiten in den prosperierenden Schwellenländern Asiens und Südamerikas – global ausweiten. Die Welt ist, was den Lebensmittelbereich betrifft, noch kein Dorf, doch sie ist auf dem Weg dahin. Um die Sicherheit der Verbraucher in Europa zu gewährleisten, sind weltweit harmonisierte rechtliche Standards nötig, wie sie beispielsweise im Codex Alimentarius festgelegt werden, so ein Fazit der Veranstaltung. Denn Lebensmittelkrisen können das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelwirtschaft und in die amtlichen Kontrollen erschüttern und große Teile der Lebensmittelwirtschaft und des Handels lahm legen. Enorme finanzielle Verluste sind die Folge.
Die großen Lebensmittel- und Handelskonzerne sind sich dieser Anforderung bewusst und haben längst darauf reagiert. Vorträge auf dem Symposium zeigten, dass diese „Global Player“ bereits weltweit standardisierte Systeme zur Qualitätskontrolle einsetzen und durch entsprechende Lieferantenaudits auch die Zulieferer zu den Standards verpflichten. Diese Systeme lassen sich aber nicht auf alle Akteure im Lebensmittelbereich übertragen. In vielen Drittländern mangelt es noch an Kontroll- und Laboreinrichtungen, weshalb die europäischen Grenzkontrollstellen wie etwa der Rotterdamer Hafen und der Frankfurter Flughafen hohe Beanstandungsquoten für Produkte aus bestimmten Drittländern melden. An diesen Nadelöhren muss der Import von frischem Obst und Gemüse, aber auch von Fleisch und Fisch verstärkt kontrolliert werden.
Innerhalb der Europäischen Union genießen Verbraucher Lebensmittelsicherheit auf hohem Niveau. Risikoorientierte Kontrollen, grenzüberschreitende Schnellwarnsysteme, Inspektionen des Lebensmittel- und Veterinäramtes (FVO) der Europäischen Kommission bei den Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten und eine harmonisierte Gesetzgebung bilden dafür die Grundlagen. Das europäische Schnellwarnsystem zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit hat sich nach über 30 Jahren zu einem „Exportschlager“ entwickelt. So gibt es jetzt beispielsweise auch im asiatischen Raum ein erstes Schnellwarnsystem.
Immer mehr Drittländer fragen bei den europäischen Lebensmittelbehörden um Unterstützung beim Aufbau eigener Strukturen nach. Dies bekräftigten auch die Redebeiträge der Podiumsteilnehmer aus Drittländern. In zahlreichen Projekten und Expertenaustauschen bringen die europäischen Behörden ihr Fachwissen ein. Das BVL engagiert sich beispielsweise stark in Marokko und China. Die Teilnehmer des Symposiums stimmten darin überein, dass sich dieses Engagement lohnt. Nur durch eine Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in Drittländern wird die Sicherheit von Lebensmitteln in Europa langfristig gewährleistet.
Die Kontrolle des Binnenmarktes in Verbindung mit einer risikoorientierten Kontrolle an den Außengrenzen der EU, ein funktionierendes Schnellwarnsystem sowie die Unterstützung von Drittländern beim Aufbau und der Einrichtung von Strukturen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit sind die zukunftsweisenden Instrumente, um dauerhaft die Lebensmittelsicherheit für alle zu verbessern.
Hintergrund:
Das Symposium „Globalisierte Warenströme – sichere Lebensmittel“ ist Teil einer BVL-Veranstaltungsreihe. Experten tauschen sich vor einem jährlich wechselnden Themenhintergrund über die Herausforderungen des kommenden Jahres aus. Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig und besitzt in diesen Fachgebieten auch eine umfassende Kompetenz in Form nationaler Referenzlaboratorien. Im Zusammenwirken mit nationalen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der EU setzt sich das BVL für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ein.
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