Sowohl die AGVO als auch der FuEuI-Unionsrahmen werden zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Der Entscheidung vorausgegangen war ein längerer Vorbereitungs- und Konsultationsprozess im Rahmen der Kommissionsinitiative zur Modernisierung des Beihilferechts.
Die neuen Regularien sollen zunächst mehr Flexibilität bei der Gewährung von staatlichen Beihilfen geben. So sind die Obergrenzen bis zu denen keine Genehmigungspflicht besteht, deutlich angehoben worden. Auch sind bisher nicht genannte Bereiche, wie z.B. Forschungsinfrastrukturen, neu hinzugekommen. Im Rahmen der genehmigungspflichtigen Beihilfen sind außerdem höhere Förderintensitäten für FuEuI Aktivitäten möglich.
Zudem wurde versucht, die Maßstäbe, nach denen eine Beihilfe erlaubt ist, eindeutiger zu definieren, so z.B. bei den Leitlinien zur Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten von Universitäten und Forschungsorganisationen, sowie bei der Gestaltung von FuE Kooperationen zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu Marktkonditionen. Um die Prüfungen zu vereinfachen, können außerdem von der EU-kofinanzierte Vorhaben grundsätzlich als erforderliche und geeignete Beihilfe gewertet werden.
Weitere Informationen:
Link zur neuen AGVO
Link zum FuEuI-Unionsrahmen
Ausführliche Darstellung der neuen Regularien im Vergleich zum vorherigen Beihilferahmen