StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Neue Förderlinie in Horizont Europa ermöglicht Einbindung von Einrichtungen aus "Widening-Staaten": Die "Hop on facility"

Neue Förderlinie in Horizont Europa ermöglicht Einbindung von Einrichtungen aus "Widening-Staaten": Die "Hop on facility"

Berichterstattung weltweit

Die neue EU-Förderlinie soll Einrichtungen aus "Widening-Staaten", also Ländern, deren Leistungen in Forschung und Innovation (FuI) unter dem EU-Durchschnitt liegen, die Teilnahme an bereits zur Förderung ausgewählten Projekten (thematische Cluster von Horizon Europe, EIC Pathfinder) ermöglichen.

Am 27. Januar 2022 wurde die Ausschreibung der neuen Förderlinie "Hop on facility" im Rahmen des Programmteils "Widening participation and strengthening the European Research Area" in Horizont Europa geöffnet. Zu den Widening-Staaten gehören Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie assoziierte Staaten mit vergleichbaren FuI-Kapazitäten.

Die Förderlinie "Hop on facility" soll der geringeren Beteiligung dieser Länder an bestimmten Themenbereichen des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa entgegentreten. Einrichtungen aus diesen Ländern soll der Zugang zu europäischen Netzwerken erleichtert werden, um so die FuI-Exzellenz und internationale Sichtbarkeit der Einrichtungen aus Widening-Staaten zu erhöhen.

Ein Konsortium mit einem bereits bewilligten Projekt (thematische Cluster von Horizont Europa, EIC Pathfinder) ohne Partner aus einem der Zielländer kann die Aufnahme einer Einrichtung aus einem Widening-Land beantragen. Der Antrag muss vom Koordinator des Konsortiums eingereicht werden - und alle Konsortialpartner müssen der Aufnahme des neuen Partners zustimmen.

Für die Einbindung des neuen Partners ist ein Budget zwischen 200.000 und 500.000 Euro zusätzlich zum ursprünglichen Budget des Konsortiums vorgesehen. Die Budgeterhöhung soll ausschließlich zugunsten des neuen Partners verwendet werden, mit Ausnahme einer Förderung des Koordinierungsaufwandes, die bis zu 10% des erhöhten Budgets beträgt und die dem Koordinator zugewiesen wird.

Anträge in der "Hop on facility" sind zu zwei Einreichungsstichtagen möglich: 20. April und 10. November 2022.

Quelle: KoWi - Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen Redaktion: von Hendrik Dellbrügge, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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