StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Neuer Streit um den Anbau von transgenem Mais in Frankreich

Neuer Streit um den Anbau von transgenem Mais in Frankreich

Am Donnerstag, 1. August 2013 hat das oberste französische Verwaltungsgericht entschieden, dass ein globales Moratorium mit der Wirkung des Verbots von Anbau der transgenen Maissorte MON810 (Monsanto) in Frankreich nicht aufrechterhalten werden kann. Die französischen Minister für Umwelt und Landwirtschaft haben sofort reagiert und bleiben bei dem vorläufigen Anbauverbot.

Das Verwaltungsgericht (Conseil d’État) hatte befunden, dass aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hervorgeht, dass ein EU-Mitgliedstaat ein Verbot des Anbaus der transgenen Maissorte MON810 lediglich mit einer Notfallsituation begründen könne sowie mit dem Vorliegen einer aktuellen Gefährdung von Menschen, Tieren oder der Umwelt. Ein Zusammenleben dieser Maissorte mit der natürlichen Umwelt sei jedoch möglich, wenn man das Anbaugebiet mit dem Anbau konventioneller Maissorten einkreise und alle Bienenstöcke aus dem Gebet entferne.

Die französischen Minister für Umwelt und Landwirtschaft, Philippe Martin und Stéphane Le Foll bleiben bei dem vorläufigen Anbauverbot unter Hinweis darauf, dass der Europäische Gerichtshof in der Sache nicht entscheidungsfähig sei, sondern lediglich zur Konsistenz verschiedener Richtlinien in diesem Zusammenhang Stellung genommen habe; sie kündigten eine weitere Entscheidung rechtzeitig vor der Aussaatzeit 2014 an. Die Grünen und landwirtschaftliche Organisationen fordern hingegen ein sofortiges Verbot aller genetisch veränderten Organismen, wie dies bereits in acht Ländern der EU der Fall sei.

MON810 wird verdächtigt, giftig zu sein und Einfluss auf die Biodiversität zu haben. Diese Kultur sondere das Gift Bt (für  Bacillus thuringiensis ) ab, das dazu bestimmt ist, Schädlinge der Maispflanze zu vernichten, das aber im Zusammenwirken mit anderen Pestiziden eine Rolle bei der starken Reduzierung der Bienen spielen könne.

Frankreich hatte bereits in 2008 – ebenso wie andere Länder (Österreich, Ungarn, Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Luxemburg) den Anbau von MON810 verboten, bevor der  Europäische Gerichtshof  -  auf Veranlassung von Monsanto  -  sich der Sache angenommen hatte und das Verbot in 2011 auf der Basis juristischer Überlegungen aufgehoben hatte. Die Regierung Fillon hatte daraufhin im März 2012 ein erneutes Moratorium verfügt, wobei sie sich auf wenig überzeugende Schlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestützt hatte.

Quelle: Le Monde Redaktion: Länder / Organisationen: EU Frankreich Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Lebenswissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit

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