Das „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“ (HABM) wird zum „Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum“ (EUIPO). Die EU-Marke, die bisher als Gemeinschaftsmarke bezeichnet wurde, bekommt einen neuen Namen und heißt nun Unionsmarke.
Weitere Änderungen betrafen die Regelungen zur Produktpiraterie. So sollen Markeninhaber zukünftig besser geschützt werden und auch der Schutz neuer Markenarten, wie z.B. Geruchs- oder Hörmarken soll verbessert werden.
Auch die Gebühren zum Schutz von EU-Marken haben sich verändert. So ist zwar die Registrierung neuer Marken künftig etwas teurer, doch sinken dafür die Gebühren für die Erneuerung des Markenschutzes.
Zum Nachlesen:
- Legal Tribune Online (23.03.2016): Neues europäisches Markenrecht tritt in Kraft
- Europäische Kommission (23.03.2016): Simpler procedures, lower costs and more legal protection: EU trade mark reforms