Die Annahme des FEI-Rahmens 2022 erfolgte im Anschluss an eine Evaluierung der bestehenden Vorschriften, die 2019 im Rahmen der Eignungsprüfung der Beihilfevorschriften eingeleitet wurde. Darüber hinaus hat die Kommission alle Interessenträger umfassend zu dem Entwurf der überarbeiteten Mitteilung konsultiert. Im Rahmen der Konsultation gingen Beiträge von Mitgliedstaaten, Unternehmens- und Forschungsverbänden, Interessengruppen, Unternehmen und Nichregierungsorganisationen sowie Bürgerinnen und Bürgern ein.
Der überarbeitete FEI-Rahmen enthält eine Reihe gezielter Anpassungen:
- zur Vereinfachung und Berücksichtigung der bei der Anwendung des FEI-Rahmens von 2014 gewonnenen Erfahrungen,
- zur Berücksichtigung regulatorischer, wirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen und
- zur Anpassung der einschlägigen Vorschriften an die aktuellen politischen Prioritäten der EU wie den europäischen Grünen Deal, die Industriestrategie und die Digitalstrategie.
Gleichzeitig umfasst der FEI-Rahmen 2022 Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die Beihilfen auf das notwendige Minimum beschränkt sind und nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen.