Das auf EU-Gesellschaftsrechtsfragen spezialisierte Europäische EWIV-Informationszentrum, ein loser Zusammenschluss europäischer Juristen, Betriebswirte und Steuerexperten, das seit über 20 Jahren besteht, hat jetzt den Verordnungs-Entwurf der EU-Kommission sowie verschiedene Hintergrundpapiere zur zukünftigen Europäischen Stiftung auf seine Website gestellt, wo sie heruntergeladen werden können: www.libertas-institut.eu/de/EWIV/portal.htm.
Die zukünftige Europäische Stiftung (oder lateinisch Fundatio Europaea, kurz: FE) mit nur 25.000 EUR beabsichtigtem Stiftungskapital und grenzüberschreitender Tätigkeit ist überall in der EU empfangsberechtigt für dann überall steuerabzugsfähige Zuwendungen.
Sie öffnet durchaus eine zusätzliche Tür für Forschung, Forschungsprojekte, aber auch den Mittelstand. Die FE dürfte allerdings, auch bei schneller Behandlung durch das Europäische Parlament, wegen der notwendigen nationalen Einführungsgesetze noch mindestens ca. drei-vier Jahre brauchen, bis sie Realität werden kann. Dennoch sollte man sich frühzeitig über diese Alternative informieren, vor allem im Hinblick auf die Machbarkeit von Forschungsvorhaben oder sonstiger Wissenschaftsförderung, aber auch Unternehmensnachfolge, Outsourcing bestimmter Unternehmensteile usw.
Auf der gleichen Website sind auch viele Informationen, einschließlich der bisherigen Gründungen in der EU sowie Statistiktabellen, über andere europäische Rechtsformen zu finden, so die „Europa-AG“ (SE), die Europäische Genossenschaft (SCE), den (rein öffentlich-rechtlichen) Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) sowie die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) als flexible Rechtsform für grenzüberschreitende Kooperationen