Die Partnerschaft stützt sich auf gemeinsame Ziele und asymmetrische Verpflichtungen (zugunsten Westafrikas) und umfasst die Einrichtung gemeinsamer Institutionen, darunter ein Rat, ein WPA-Durchführungsausschuss, ein parlamentarischer Ausschuss und ein Forum der Zivilgesellschaft.
Das Abkommen trägt dem unterschiedlichen Entwicklungsstand beider Regionen Rechnung: Die EU wird westafrikanischen Unternehmen Bedingungen einräumen, die günstiger sind als diejenigen, die für die europäischen Ausfuhren nach Afrika gelten. Zusätzlich zur Öffnung des Marktes wird die EU ihre westafrikanischen Partner von 2015–2020 mit einem großzügigen Entwicklungshilfepaket in Höhe von mindestens 6,5 Milliarden Euro unterstützen. Die EU führt jährlich Waren im Wert von rund 30 Milliarden Euro nach Westafrika aus. Die westafrikanischen Ausfuhren in die EU belaufen sich auf 42 Milliarden Euro. Durch das Abkommen dürfte sich die Situation noch stärker zugunsten der afrikanischen Partner entwickeln.