Arbeitsbereiche

Die UNESCO hat das breiteste Programmspektrum aller UN-Sonderorganisationen. Sie setzt in ihren vier Programmbereichen folgende Schwerpunkte (Stand 2015):

Bildung:

  • Innerhalb des VN-Systems wurde die UNESCO mit der Federführung für die Koordinierung der Umsetzung und das Monitoring der Globalen Bildungsagenda 2030, die Teil der nachhaltigen Entwicklungsziele ist, betraut. Im Jahr 2015 verabschiedeten die UNESCO-Mitgliedstaaten den „Aktionsrahmen für Bildung 2016-2030“, der Maßnahmen zur Erreichung der Bildungsziele enthält. Alle Maßnahmen stellen die Aspekte Qualität und Chancengerechtigkeit in den Fokus.
  • Im Hochschulnetzwerk der UNESCO kooperieren derzeit über 700 UNESCO-Lehrstühle und über 40 UNITWIN-Netzwerke in circa 115 Ländern. Im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen arbeiten weltweit rund 10.000 Schulen in 180 Mitgliedstaaten zusammen.
  • Die UNESCO ist auch für die Umsetzung des Weltaktionsprogramms „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ verantwortlich; in Deutschland wurde dazu eine Nationale Plattform eingerichtet. Ausführliche Informationen zu diesem Bereich finden sich hier.

Wissenschaft:

  • Die UNESCO fördert Forschung für nachhaltige Entwicklung im Rahmen ihrer sechs zwischenstaatlichen Programme zu den folgenden Themen: Süßwasser, Ozeane, Mensch-Umwelt-Beziehungen, Geowissenschaften, Grundlegende Naturwissenschaften und Sozialwissenschaften. Die Programme verbinden Forschung mit Ausbildung und Wissenstransfer in Schwellen- und Entwicklungsländer. Zu vier der sechs UNESCO-Wissenschaftsprogramme wurden in Deutschland Nationalkomitees eingerichtet. Gemeinsam mit der Deutschen UNESCO-Kommission setzen sie das Wissenschaftsprogramm national um. Bioethik und Menschenrechte sind weitere wichtige Themen. Ausführliche Informationen zu diesem Bereich finden sich hier.

Kultur:

  • Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes, Bewahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt und der Dialog zwischen den Kulturen sind die Hauptaufgaben der UNESCO in diesem Programmbereich. Auf der UNESCO-Welterbeliste stehen über 1.073 Denkmäler in 167 Ländern. Das Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes, das im April 2006 in Kraft trat, und das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, das im März 2007 in Kraft trat, sind neue bedeutende Instrumente der UNESCO für die internationale Kulturpolitik. Ausführliche Informationen zu diesem Bereich finden sich hier.

Kommunikation und Information:

  • Im Mittelpunkt steht die Förderung moderner Wissensgesellschaften („Knowledge Societies“), es geht um Meinungs- und Pressefreiheit und freien Zugang zu Information und Wissen. Die UNESCO fördert Informationstechnologien zur Überwindung der „digitalen Kluft“. In Entwicklungsländern und Konfliktregionen bildet sie Journalisten aus und baut unabhängige Medien auf. Das „Memory of the World“-Programm dient der Erhaltung des dokumentarischen Erbes. Ausführliche Informationen zu diesem Bereich finden sich hier.

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Deutsche Mitarbeit

Deutschland ist durch eine Ständige Vertretung bei der UNESCO in Paris akkreditiert. Diese ist für die Pflege der Beziehungen zur UNESCO zuständig.

Die Deutsche UNESCO-Kommission ist nationale Verbindungsstelle in allen Arbeitsbereichen der UNESCO. Sie wurde 1950 gegründet und hat ihren Sitz in Bonn. Sie gehört zu den Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und wird vom Auswärtigen Amt gefördert. Die bis zu 100 Mitglieder der DUK spiegeln die gesamte Spannbreite der Einrichtungen und Verbände wider, die in Deutschland in den Arbeitsbereichen der UNESCO aktiv sind. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist in der Deutschen UNESCO-Kommission durch das Referat „Grundsatzfragen, Internationalisierungsstrategie“ (211) vertreten.

Die Deutsche UNESCO-Kommission ist eine UNESCO-Nationalkommission nach Art. VII der UNESCO-Verfassung. Die 199 UNESCO-Nationalkommissionen bilden ein im System der Vereinten Nationen einzigartiges Netzwerk, das die Ziele der UNESCO in den Mitgliedsstaaten fördert und in die Praxis umsetzt.

Die Deutsche UNESCO-Kommission erfüllt unter anderem folgende Aufgaben:

  • sie berät Bundesregierung, Bundestag, die Länder und andere zuständige Stellen in allen UNESCO-Angelegenheiten,
  • sie gestaltet das UNESCO-Programm in Deutschland verantwortlich mit,
  • sie fördert das Interesse für internationale Zusammenarbeit in Deutschland und regt Organisationen und Institutionen zur Mitarbeit an.

Die jährliche Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission berät über das laufende und zukünftige Programm der UNESCO und über den Beitrag Deutschlands; zusätzlich wählt sie Präsidium und Vorstand. Die Deutsche UNESCO-Kommission verfügt über Fachausschüsse für alle UNESCO-Programmbereiche. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist in den Fachausschüssen für Bildung und für Wissenschaft vertreten und wird dabei durch das Internationale Büro (IB) unterstützt.

Quellen:

Projektträger