Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich an der Partnerschaft „Gemeinsames Unternehmen Chips“ (GU Chips). Die Europäische Union verfolgt damit im Rahmen des EU Chips Acts die Ziele, den Weltmarktanteil der europäischen Mikroelektronik erheblich zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Union entlang der gesamten Halbleiter-Wertschöpfungskette zu stärken. Über das GU Chips bündelt die Europäische Union Fördermittel aus den Programmen Horizont Europa und Digitales Europa und den Mitgliedstaaten.
Zuwendungszweck ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Kompetenzen und Kapazitäten für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Mikroelektronik – insbesondere Halbleiter-Chips – einschließlich interdisziplinärer Aspekte (zum Beispiel cyber-physische Systeme, integrierte Photonik, Quantentechnologien, eingebettete Software). Für speziell auf Quantentechnologien ausgerichtete Förderaufrufe wird das BMBF eine getrennte Richtlinie veröffentlichen.
Gegenstand der Förderung sind
- industriegetriebene, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, dadurch wissenschaftlich-technisch und wirtschaftlich risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten;
- Vorhaben zum Kapazitätsaufbau mit hoher Anschlussfähigkeit an die europäische Industrie im Bereich Elektronikkomponenten und -systeme, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten;
- Vorhaben zum Aufbau von Kompetenzzentren und deren europaweite Vernetzung.
Auf Grundlage des jeweilig geltenden Arbeitsplans (Work Programme) des GU Chips und der strategischen Forschungsagenda (ECS Strategic Research and Innovation Agenda (ECS-SRIA); alle Dokumente erhältlich über https://www.chips-ju.europa.eu/) fördert das BMBF Vorhaben zu allen Themen, die in der jeweils geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Call for Proposals) des GU Chips geöffnet sind, soweit darin in den nationalen Zuwendungsvoraussetzungen (Country-specific eligibility rules) für Deutschland nichts anderes festgehalten ist. Von einer BMBF-Förderung ausgeschlossen sind Projekte der reinen Grundlagenforschung.
Das GU Chips veröffentlicht in der Regel jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Vorhaben werden seitens des GU Chips in einem ein- oder zweistufigen Verfahren zur europäischen Förderung ausgewählt.
Das Antragsverfahren des BMBF ist in jedem Fall zweistufig: In der ersten Phase erfolgt parallel zum europäischen Verfahren eine Bewertung und Priorisierung der Vorschläge aus deutscher Perspektive. In der zweiten Phase werden deutsche Partner, die in vom GU Chips und vom BMBF zur Förderung ausgewählten Vorschlägen beteiligt sind, zur formalen Antragstellung aufgefordert und über die Bewilligung der Anträge entschieden. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet.