Das BMBF erfüllt im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach dem Grundgesetz insbesondere folgende Aufgaben:
- Grundsatz- und Koordinierungsaufgaben sowie Rechtssetzung für die außerschulische berufliche Bildung und Weiterbildung
- Gesetzgebung zur Ausbildungsförderung und deren Finanzierung (zusammen mit den Ländern)
- Regelung der allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens
- Ausbau und Neubau von Hochschulen, einschließlich der Hochschulkliniken (zusammen mit den Ländern)
- Förderung begabter Schüler, Auszubildender und Studierender; Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Förderung des Austausches von Auszubildenden, Studierenden, Weiterbildungsteilnehmer/-innen, Ausbilder/-innen und Wissenschaftler/-innen mit anderen Staaten
- Bildungsplanung und Forschungsförderung (gemeinsam mit den Ländern)
Das BMBF fördert die internationale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie mit europäischen - zunehmend auch mittel- und osteuropäischen - und außereuropäischen Staaten und innerhalb internationaler Organisationen wie der EU, der UNESCO und dem Europarat.