Mit dem "Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum", den das Bundeskabinett am 15. November 2023 beschlossen hat, gestaltet die Bundesregierung die europäische Forschungs- und Innovationspolitik aktiv mit. Für die Jahre 2024 bis 2027 legt sie folgende drei Leitlinien mit entsprechenden Handlungsfelder vor
1) für ein innovatives Europa, in dem Forschende die Transformationsprozesse für ein digitales und nachhaltiges Europa gestalten und auf diese Weise das Potenzial für den Wissenstransfer aus der Forschung in die Anwendung voll ausschöpfen.
- Handlungsfeld 1: Technologisch souverän die wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation gestalten
- Handlungsfeld 2: Wissen europaweit in die Anwendung bringen
2) für ein exzellentes Europa, in dem wir die Rahmenbedingungen für eine offene und exzellente Forschungszusammenarbeit so modernisieren und optimieren, dass sich unsere Forschenden offen und grenzüberschreitend vernetzen können.
- Handlungsfeld 3: Rahmenbedingungen für eine offene und exzellente Forschungszusammenarbeit modernisieren
- Handlungsfeld 4: Hürden für europäische Zusammenarbeit abbauen
- Handlungsfeld 5: Teilhabe im Forschungs- und Innovationssystem stärken
3) für ein freies Europa, das Forschenden ein starkes Fundament bietet, um wertebasiert und sicher mit Partnern weltweit zusammenzuarbeiten.
- Handlungsfeld 6: Globale Zusammenarbeit wertebasiert und sicher gestalten
Die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (EFR) ist seit 2000 einer der zentralen politischen Leitgedanken für die Ausrichtung der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik und gemeinsame Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Mit der Einigung auf den „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ im Jahr 2021 haben sich die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf gemeinsame Prioritäten und Werte und Prinzipien für Forschung und Innovation in Europa geeinigt. Der Aktionsplan knüpft unmittelbar an diesen Pakt sowie die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung an und ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses mit nationalen Akteuren aus Forschung und Innovation, den das Bundesforschungsministerium mit den Ländern von Ende 2022 bis Anfang 2023 durchgeführt hat.